Quelle: dpa Baden-Württemberg

29. Mai 2026, 13:53 Uhr

Hält sich der verurteilte Mann in den nächsten drei Jahren an die Auflagen des Gerichts, muss er nicht ins Gefängnis.(Archivbild)

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Nach dem tödlichen Verkehrsunfall nahe einer Straßenbahnhaltestelle in Stuttgart bleibt die Bewährungsstrafe gegen den Unfallfahrer bestehen. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts in Stuttgart. Das Urteil sei somit rechtskräftig.