Merz: „Ich spüre die Verantwortung dieses Amtes"Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat seine Reformambitionen als Regierungschef unterstrichen. „Deutschland hat die Kraft für einen neuen Aufbruch. Und ich bin persönlich mit aller Kraft entschlossen, diesen Aufbruch mit meiner Regierung auch zu ermöglichen“, sagte Merz bei einer CDU-Veranstaltung in seiner Heimat Arnsberg.„Ich spüre die Verantwortung dieses Amtes – gerade in Zeiten eines so tiefgreifenden Wandels und großen Umbruchs“, sagte Merz. „Wenn man heute so die Debatten in Deutschland verfolgt, dann kann man den Eindruck bekommen, unser Land sei vollkommen blockiert, es könne sich aus eigener Kraft heraus nicht mehr verändern und es sei sozusagen der Niedergang vorprogrammiert.“Dagegen werde er sich mit aller Kraft stemmen – und zwar in einer Koalition mit der SPD, auch wenn er sich gewünscht hätte, dass Schwarz-Rot im ersten Regierungsjahr mehr geschafft hätte. „Eine andere denkbare Konstellation gibt es nach meiner festen Überzeugung gegenwärtig im Deutschen Bundestag nicht. Ich suche überhaupt nicht nach irgendwelchen Alternativen“, betonte Merz.Der CDU-Chef sprach im Arnsberger Ortsteil Hüsten zum 80-jährigen Jubiläum des „Neheim-Hüstener Programms“. Es gilt als eines der Gründungsdokumente der Partei. In dem Dokument hatte 1946 der sogenannte Zonenausschuss der CDU in der britischen Besatzungszone unter Leitung von Konrad Adenauer seine programmatischen Grundsätze festgeschrieben.Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft freiDie verurteilte Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach eigenen Angaben eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aussetzung ihrer restlichen Strafe zur Bewährung zurückgewiesen. Der 3. Strafsenat des BGH bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden von März.Lina E. habe nach einem Gutachten eines Sachverständigen „eine günstige Prognose“, sich in Freiheit zu bewähren, teilte der BGH mit. „Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.“Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte die aus Kassel stammende Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Das Gericht verurteilte Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.Weiterer Tatverdächtiger nach Anschlag auf Holocaust-Mahnmal festgenommenDie Berliner Polizei hat im Zusammenhang mit dem antisemitischen und islamistischen Anschlag am Holocaust-Mahnmal im Februar 2025 am Mittwoch einen weiteren Tatverdächtigen festgenommen. Wie die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, wird dem syrischen Staatsangehörigen Khalaf A. Beihilfe zum versuchten Mord vorgeworfen.Beamte des Landeskriminalamtes Berlin nahmen Khalaf A. fest. Der Haftbefehl eines Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs stammte vom 19. Mai. Der Beschuldigte sei der Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtig, hieß es zur Begründung.Demnach soll Khalaf A. mit dem inzwischen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilten Attentäter Wassim Al M. in Kontakt gestanden haben. Khalaf A. soll noch den Nachmittag vor der Tat mit Wassim Al M. verbracht haben und diesen ermutigt haben, sein Vorhaben umzusetzen. Kabinett bringt neue Regeln im Baurecht auf den WegDas Bundeskabinett hat eine Neufassung des Baugesetzbuchs beschlossen, die vor allem den Wohnungsbau in Schwung bringen soll. Planungsverfahren sollen digitalisiert, verkürzt und für Bürgerinnen und Bürger durchsichtiger werden. Daneben sollen Kommunen mehr Handhabe gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen und sie bei „extremem Missbrauch“ sogar enteignen können.Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte ihre Pläne für das „Upgrade“ des Baugesetzbuches vor einigen Wochen vorgestellt. Das Gesetzbuch regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte aufgelöst werden - zum Beispiel, wenn sich Wohnungsbau, der Ausbau von Straßen oder der Schutz von Grünflächen in die Quere kommen. Die Neuerungen sollen den Kommunen „moderne, praxistaugliche und zukunftsorientierte Planungswerkzeuge“ an die Hand geben, wie das Bauministerium erklärte.Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Kabinettsbeschluss. „Insbesondere die vorgesehene Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter und ein zentraler Fortschritt im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten“, erklärte der Verband. Angesichts von rund 1,4 Millionen fehlenden Wohnungen und drastisch gestiegenen Mieten gebe es dringenden Handlungsbedarf.Kabinett will Netflix und Disney zu Investitionen drängenZur Unterstützung des schwächelnden Filmstandorts Deutschland hat das Bundeskabinett eine Investitionspflicht für Streamingdienste wie die US-Anbieter Netflix oder Disney beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) sieht eine verpflichtende Investitionsquote von mindestens acht Prozent des Umsatzes in Deutschland vor - sonst könnte eine Ersatzzahlung fällig werden. Gleichzeitig sollen die Filmfördermittel des Bundes auf 250 Millionen Euro pro Jahr verdoppelt werden.„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb“, erklärte Weimer. Er sprach von einem „Filmbooster“ mit Blick auf die ausgeweitete Bundes-Förderung. „Zugleich nehmen wir die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht.“Die Regelung soll ab Anfang kommenden Jahres gelten. Die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) soll dabei das Erreichen der Quote überwachen. Wird das Ziel nicht erreicht, ist eine „Ausgleichsabgabe“ von 75 Prozent der nicht geleisteten Investitionssumme vorgesehen. Dies liegt aber im Ermessen der Anstalt. Kabinett beschließt härteren Umgang mit erzwungener LeihmutterschaftDie Bundesregierung will eine bessere strafrechtliche Verfolgung von erzwungenen Leihmutterschaften, Adoptionen und Heiraten durchsetzen. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der vorsieht, solche Fälle künftig als Menschenhandel einzustufen. Gleichzeitig sollen für verschiedene Formen des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung höhere Haftstrafen möglich sein als bisher.Die bisherigen strafrechtlichen Regelungen seien „unübersichtlich und die Anforderungen an die Beweisbarkeit der komplexen Tatbestandsmerkmale teils zu hoch“, erklärte das Ministerium. Dies habe auch eine wissenschaftliche Evaluation gezeigt. „Die Schwierigkeiten der Strafverfolgung zeigen sich in den niedrigen Verurteilungszahlen im Bereich des Menschenhandels.“Geplant ist nun, verschiedene Tatbestände an einer Stelle im Strafgesetzbuch zusammenzufassen und neu zu formulieren. Im Paragrafen zum Menschenhandel sollen künftig explizit auch „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“, „Ausbeutung bei der Adoption“ und Zwangsheirat aufgeführt werden. Zugleich wird klargestellt, dass sich jeder strafbar macht, der vom „Dienst“ eines Opfers von Menschenhandel profitiert: „Wer moderne Sklaverei ausnutzt, indem er wissentlich entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt, darf nicht straffrei davonkommen“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).Erhöhung des Beitrags für Kinderlose könnte Pflegeversicherung eine Milliarde einbringenEine mögliche Erhöhung des Beitrags für Kinderlose könnte der Pflegeversicherung rund eine Milliarde Euro zusätzlich pro Jahr bringen. Das geht aus Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) hervor, über die das „Handelsblatt“ am Mittwoch berichtete. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) prüft derzeit nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte anzuheben, also von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte. Für einen kinderlosen Durchschnittsverdiener würde dies nach Berechnungen des WIP eine Mehrbelastung von rund 13 Euro im Monat bedeuten. Bei Einkommen an oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 5812,50 Euro wären es demnach rund 30 Euro monatlich mehr. Kanzleramtschef Frei mahnt zu EinsparungenKanzleramtschef Thorsten Frei stellt die Menschen auf Einsparungen in der Pflegeversicherung ein. „Wir müssen die Ausgaben den Einnahmen anpassen“, sagte der CDU-Politiker im ZDF-„Morgenmagazin“. Das sei eigentlich ein ganz normales Prinzip im Leben. „Wir können uns Dinge, für die wir kein Geld haben, dann eben auch nicht mehr leisten“, fügte Frei hinzu. Die Gesundheitsministerin werde eine ganze Reihe Vorschläge machen, wie die Milliardenlücken in der Pflegeversicherung geschlossen werden könnten. Zur Sanierung der schwer angeschlagenen gesetzlichen Pflegeversicherung ist auch eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes für Kinderlose im Gespräch. Nach Angaben aus Koalitionskreisen erwägt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozent anzuheben. Warkens Ministeriums wollte dies auf Anfrage nicht bestätigen, sondern verwies auf ein kommendes Gesamtkonzept. Wann dies vorgelegt wird, ist noch offen. Zuvor hatte das RND berichtet. Für die Sanierung des Haushalts könnte nach den Worten von Frei die Rasenmäher-Methode zum Einsatz kommen, aber nicht allein. Im Zweifel werde man beides tun müssen, politische Schwerpunkte setzen und diese Methode nutzen. Man müsse schauen, wo frühere Maßnahmen vielleicht nicht mehr die gewünschte Wirkung entfalteten. „Und möglicherweise – angesichts der vielen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen – werden wir auch den Rasenmäher brauchen“, sagte Frei. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte pauschale Kürzungen bei Subventionen und Steuervergünstigungen zuvor ins Spiel gebracht. Bundesregierung will härter gegen Menschenhandel vorgehenMenschenhandel soll künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich das Kabinett heute befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken. Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen – künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.Ein Grund für die geplante Reform der Strafvorschriften ist, dass Menschenhandel aktuell nur schwer nachgewiesen werden kann, weil die Anforderungen dafür relativ hoch sind. Zu Verurteilungen kommt es in diesem Bereich daher bisher kaum. Gestrichen werden soll aus den Strafvorschriften etwa, dass der Täter „aus rücksichtslosem Gewinnstreben“ handeln muss. Denn das lässt sich im konkreten Fall oft nicht direkt beweisen. Vielmehr soll es darum gehen, die Gesamtsituation der Betroffenen in den Blick zu nehmen. DGB kritisiert mögliche höhere Pflegebeiträge für KinderloseIn der Debatte um höhere Beiträge für Kinderlose hat sich nun auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geäußert. „Kinderlose zum wiederholten Male mit höheren Beiträgen dafür bestrafen zu wollen, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben, löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung absehbar nicht“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Kinderlose Menschen würden ohne Not diskriminiert, kritisierte DGB-Vertreterin Piel. „Pflege muss bezahlbar werden und darf nicht länger zu Altersarmut führen, dafür müssen Pflegebedürftige endlich von steigenden Eigenanteilen entlastet werden“, forderte sie. Leistungskürzungen lösten das Reformversprechen nicht ein. Prien für höhere Mindest- und Höchstbeträge beim ElterngeldBundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Einkommensgrenze beim Elterngeld trotz Spardruck nicht antasten. Wie unsere Berlin-Korrespondentin Heike Schmoll berichtet, soll das Elterngeld aus Priens Sicht eine zuverlässige Leistung bleiben – auch wenn sie in ihrem Etat insgesamt 500 Millionen Euro einsparen muss. „Ich würde bei den Mindest- und Höchstbeträgen eher darüber nachdenken, noch mal ein Stück weit nach oben zu gehen“, sagte Prien in Berlin vor der Bundespressekonferenz. Einsparungen müssten dann an anderer Stelle erreicht werden.Mehr zur Diskussion um das Elterngeld lesen Sie hier: Mehr ladenTickarooLive Blog Software
Liveblog Bundespolitik: Bundeskanzler Merz spricht über sein Amt als Kanzler und seinen Willen zum Aufbruch | FAZ
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