Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert am 27. Mai 2026, 15:30 Uhr
Der Teleshopping-Sender QVC ist auf einem Fernseher zu sehen. Der Anbieter streitet sich seit Jahren mit der Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen um eine bessere Sichtbarkeit – und verlor jetzt erneut vor Gericht. (Illustration)
© Hendrik Schmidt/dpa
Der Teleshopping-Kanal QVC hat keinen Anspruch darauf, in die sogenannte «Public Value»-Liste der Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen aufgenommen zu werden. Mit dieser Liste werden Anbieter von Smart-TVs oder Kabelfernsehen verpflichtet, die Sender gut und schnell auffindbar zu machen.








