Quelle: dpa

27. Mai 2026, 6:00 Uhr

Nicht nur der Menschenhändler macht sich strafbar, sondern auch der Kunde, der die Zwangslage – etwa einer Prostituierten – ausnutzt. (Symbolbild)

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Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich an diesem Mittwoch das Kabinett befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken. Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen – künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.