Wenn weibliche Europaabgeordnete in der Babypause nicht an Abstimmungen im Parlament teilnehmen konnten, ist ihre Stimme bislang verfallen. Nun haben die EU-Mitgliedstaaten eine Änderung der Wahlvorschriften im Europäischen Parlament auf den Weg gebracht. Künftig sollen Mütter ihre Stimme im Parlament vorübergehend an andere Abgeordnete übertragen können.
Nach den neuen Regelungen kann eine schwangere Abgeordnete ihre Stimme bis zu drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und sechs Monate nach der Geburt an andere Abgeordnete übertragen. Für Väter gibt es keine entsprechende Regelung.Bislang schrieb das EU-Wahlrecht vor, dass die Stimmabgabe persönlich erfolgen muss. Im Deutschen Bundestag ist eine Stimmrechtsweitergabe nach dem nationalen Parlamentsrecht bislang nicht vorgesehen.








