Quelle: dpa Bayern
26. Mai 2026, 14:07 Uhr
Das Urteil gegen die Haupttäterin, den Auftragskiller, die Tochter und deren Lebensgefährten wegen eines Mordkomplotts ist rechtskräftig. (Archivbild)
© Peter Kneffel/dpa
Die Urteile im Mordkomplott gegen einen Mann, der im Auftrag seiner Ehefrau von einem Killer mit einer Axt angegriffen wurde, sind rechtskräftig. Die 58-Jährige und der Auftragsmörder waren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Tochter der Frau und deren früherer Lebensgefährte erhielten zehn Jahre Haft. Mit Beschluss vom 11. Mai hat der Bundesgerichtshof die gegen dieses Urteil eingelegten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen, wie ein Sprecher des Landgerichts München II mitteilte.







