Die Berliner Abgeordnete und Grünen-Politikerin Klara Schedlich darf Vorwürfe gegen einen prominenten Parteikollegen weiterhin erheben. Das hat das Oberste Landesgericht Hamburg (OLG) am Freitag entschieden. Das Verfahren, das ursprünglich der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar gegen Schedlich angestrengt hatte, sei damit beendet, erklärte Schedlichs Anwaltskanzlei in einer Stellungnahme.Klara Schedlich bezeichnete die Entscheidung als „wichtigen Erfolg“. Sie gehört zu einer Reihe von weiblichen Mitgliedern der Berliner Grünen, die Gelbhaar grenzüberschreitendes Verhalten in Form von unangemessenen Berührungen, Direktnachrichten und Kommentaren in sozialen Medien sowie verbalen Annäherungsversuchen vorwerfen. Die Vorwürfe waren im Dezember 2024 an die Öffentlichkeit gelangt, als der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) darüber berichtet hatte. Gelbhaar verlor im Zuge dessen seine Nominierung für die Bundestagswahl 2025.Die 26-jährige Schedlich gab eine eidesstattliche Versicherung abAllerdings hatte dieser erste Bericht des Senders über den Fall zahlreiche Falschbehauptungen enthalten. Unter anderem fußte die Recherche auf der eidesstattlichen Erklärung einer Person, die gar nicht existiert. Einer Klage Gelbhaars gegen den Sender wurde vor Gericht stattgegeben, nach einer außergerichtlichen Einigung musste der RBB eine Entschädigung von 400 000 Euro an den Politiker zahlen.Die 26-jährige Sport- und Jugendpolitikerin Schedlich ist eine der wenigen Frauen, deren Namen an die Öffentlichkeit gelangte, weil sie dem RBB eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Gegen den Inhalt dieser eidesstattlichen Versicherung hatte Stefan Gelbhaar zunächst vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg geklagt und am 10. März 2025 eine einstweilige Verfügung in mehreren Punkten erzielt. Schedlich hatte dagegen vor dem OLG Berufung eingelegt.Das OLG hob die einstweilige Verfügung nun in großen Teilen auf. Schedlich darf also nun – sowohl öffentlich als auch privat oder in Formen eidesstattlicher Erklärungen – die Erfahrungen schildern, die sie mit Gelbhaar machte. Es geht dabei vor allem um viele unerwünschte und unerwiderte Komplimente, die der damals Mit-Vierziger der damals 19-jährigen auf Instagram machte, sowie um unerwünschte Berührungen bei Treffen.Es ist einer von mehreren gerichtlichen Rückschlägen, die Gelbhaar in der Sache einstecken muss. Auch gegen die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung, in der die Vorwürfe erhärtet wurden, hatte Gelbhaar in Hamburg geklagt. Das Gericht gab der SZ in 15 von 17 Punkten recht.Die Vorwürfe gegen Gelbhaar sind verquickt mit innerparteilichen MachtkämpfenDer Fall hatte bei den Grünen große Unruhe ausgelöst. Zum einen, weil die Vorwürfe kurz vor der Bundestagswahl 2025 öffentlich und damit im Wahlkampf zur Belastung geworden waren; zum anderen, weil zeitweise der Verdacht der gemeinschaftlichen Verleumdung Gelbhaars erhoben wurde. Nicht zuletzt geriet auch die Parteispitze wegen ihrer zunächst abwartenden Haltung in die Kritik. Obwohl die Grünen zu den wenigen Parteien mit ausgearbeiteten Schutzkonzepten und einer starken Genderpolitik gehören, wirkten sie teilweise überfordert.Von Anfang an waren die Vorwürfe gegen Gelbhaar verquickt mit innerparteilichen Machtkämpfen. Der erfolgreiche Verkehrspolitiker, der vor seiner Zeit im Bundestag bereits Abgeordneter in Berlin gewesen war, hatte den großen Bezirksverband in Pankow mit aufgebaut und seine Rolle als ostdeutscher Grüner immer betont. Zuletzt bemühte er sich nochmals um eine Nominierung für einen Listenplatz in der Berlin-Wahl im kommenden Herbst, unterlag aber in der Kampfabstimmung des Bezirksverbands.Eine Anfrage der Süddeutschen Zeitung an Gelbhaars Kanzlei blieb am Sonntag unbeantwortet. Auch Klara Schedlich war für die Presse übers Wochenende nicht zu erreichen, über ihre Kanzlei ließ sie mitteilen, sie prüfe weitere rechtliche Schritte. Die 26-Jährige gilt als großes Talent ihrer Partei, in diesem Herbst kandidiert sie erneut für das Abgeordnetenhaus in Berlin.