Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern

24. Mai 2026, 6:00 Uhr

Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Hospizarbeit und Opferschutz durch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen. (Symbolbild)

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Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben des Justizministeriums im vorigen Jahr Geldauflagen in Höhe etwa 1,7 Millionen Euro aus Straf- und Ermittlungsverfahren erteilt. Davon wurden rund 57 Prozent gemeinnützigen Organisationen zugewiesen, darunter Organisationen des Opferschutzes und Kinderhospize, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.