Wenn die Liebe zerbricht: So vermeiden Paare das finanzielle DesasterDas Ende einer Paarbeziehung ist emotional und auch finanziell belastend. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich die Kosten während und nach einer Scheidung aber möglichst tief halten.23.05.2026, 05.30 Uhr7 LeseminutenEine Scheidung hat Konsequenzen für Lebensführung und Vermögen.Illustration Simon Tanner / NZZ / Neue Zürcher ZeitungOptimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Liebe ist schön, doch sie ist zerbrechlich. In den letzten zehn Jahren lag die Scheidungsrate in der Schweiz bei rund 40 Prozent. Zwei von fünf Ehen enden, bevor der Tod sie scheidet. Und die Dunkelziffer ist noch viel höher, denn viele Paare leben ohne Trauschein zusammen. Gemäss offizieller Statistik trennen sich Unverheiratete noch öfter als Verheiratete, besonders wenn sie kleine Kinder haben.Doch wie mit dem Tod oder dem Thema Krankheit befassen sich viele erst mit der Trennung, wenn es so weit ist. Dabei können die finanziellen Folgen brutal sein. Denn das Liebes-Aus stellt nicht nur das Leben, sondern auch die Finanzen auf den Kopf. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten für Paare, die sich trennen oder scheiden lassen wollen.Brauche ich einen Anwalt?Die Ausgangslage ist für jedes Paar einzigartig. Idealerweise betrachtet man eine Trennung als gemeinsame Aufgabe. «Das ist auch die günstigste Variante. Doch dafür fehlt oft das Know-how», sagt Michael Bucher, Rechtsanwalt bei der auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei Fam-Plus.«Niemand ist gezwungen, für die Scheidung einen Anwalt beizuziehen», sagt der Trennungsexperte. Vor allem Paare ohne Kinder oder jene, die aus einer kurzen Ehe kommen, können das ohne fremde Hilfe angehen. Die nötigen Informationen kann man sich auf der Website der Zürcher Gerichte oder aus der Fachliteratur holen. Die Partner reichen dann beim Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein.Mein erstes Mal investierenSei es der erste Immobilienerwerb, die ersten Kinder oder auch der erste Verlust: Die NZZ zeigt in dieser Serie, worauf man beim erstmaligen Investieren oder bei neuen Lebensumständen achten muss und wo die Fallstricke sind.Alle Artikel dieser Serie anzeigenHat man gemeinsame Kinder oder ist die Vermögenssituation komplex, wenn etwa eine Firma oder Immobilien im Spiel sind, stösst man schnell an Grenzen. Dann kann das Beiziehen eines Anwalts sinnvoll sein, der beide Partner unterstützt. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, wenn man sich grundsätzlich einig ist oder Hilfe braucht, um etwa eine Trennungsvereinbarung zu verfassen. «Nur im Konfliktfall sollte jeder seinen eigenen Rechtsbeistand nehmen», sagt Bucher.Ist eine Trennungsvereinbarung nötig?Ein Trennungsverfahren dauert oft Jahre. «Bei der Trennung stehen beide oft nicht am selben Punkt. Dann direkt in ein Scheidungsverfahren zu gehen, kann emotional schwierig sein», sagt Franziska Mulle, eine Rechtsanwältin und Mediatorin. Die Zeit vor der eigentlichen Scheidung sollte aber genutzt werden. «In der Trennungsphase und in einem Eheschutzverfahren werden Fragen wie Unterhalt, das künftige Wohnen oder die Kinderbetreuung geregelt.»Wenn die Partner finanziell nicht gleichgestellt sind, kann eine Vereinbarung sinnvoll sein. Bei der Festlegung von Unterhaltszahlungen empfiehlt Mulle, dass diese von einem Gericht genehmigt werden. Sonst habe man nichts in der Hand, um sie bei Bedarf einzufordern. In der Trennungsphase wird gerne noch ein Ehevertrag gemacht, damit nicht mehr alles in das gemeinsame Vermögen fliesst.«Eine Trennungsvereinbarung kann als Grundlage für eine spätere Scheidungsvereinbarung dienen. Sie deckt jedoch die Aufteilung der Vorsorgevermögen noch nicht ab. Sind jedoch die anderen Fragen bereits geklärt, dürfte die Scheidung einfacher abzuwickeln sein», sagt Mulle.Wann ist eine Mediation sinnvoll?Sobald die Interessen der Ex-Partner auseinandergehen, wird es kompliziert. «Mediation ist dann geeignet, wenn man sich nicht einigen kann, aber beide noch lösungsorientiert sind», sagt Bucher. Eine Mediation hat ein anderes Wesen als ein Rechtsverfahren. «Ein Mediator führt lediglich durch das Verfahren, er gibt die Lösung aber nicht vor. Die Verantwortung liegt bei den Parteien», sagt Mulle.Eine Mediatorin gibt auch keine rechtliche Einschätzung ab. Es gibt aber Gründe, die gegen eine Mediation sprechen: etwa wenn zwischen den Parteien Misstrauen herrscht oder ein Informationsgefälle besteht. Auch bei manipulativem Verhalten, bei Gewalt in der Beziehung oder wenn jemand Unterlagen versteckt, ist eine Mediation wenig sinnvoll.Eine Vorstufe zur Auseinandersetzung vor Gericht ist die Collaborative Law and Practice (CLP). Dieser Ansatz ist mit Mediation vergleichbar. «Er bietet ein wohlwollendes Umfeld, um Konflikte auszutragen. Jeder hat einen eigenen Anwalt. Diese arbeiten zusammen, um die bestmögliche Lösung für das Familienkonstrukt zu finden», sagt Mulle.CLP kann bei einem grossen Machtgefälle vorteilhaft sein, oder wenn die Verhältnisse unübersichtlich sind. Ein Machtgefälle besteht, wenn ein Partner viel mehr weiss oder viel mehr Vermögen besitzt als der andere – etwa wenn ein Partner eine erfolgreiche Firma führt und sich der andere hauptsächlich um Kinder und Haushalt kümmert.Welche Fragen müssen die Ex-Partner unbedingt klären?Sobald ein Vorgehen feststeht, müssen die Ex-Partner zentrale Fragen klären, vor allem wenn sie Familie haben: «Am Anfang steht die Frage der Kinderbetreuung nach der Trennung. Von dieser Regelung hängt unter anderem die Berechnung der Unterhaltsbeiträge ab», sagt Bucher.Aber auch die Frage, wer in der Familienwohnung bleibt und wer auszieht, ist entscheidend. Damit hängen mitunter die Höhe des Unterhaltsbedarfs für die Kinder zusammen und die Frage, wie dieser finanziert werden soll. Zwei Wohnungen sind teurer als eine. Ein höherer Finanzbedarf für die Familie verändert oft die Lebensführung und bestimmt die künftigen Arbeitspensen.In manchen Fällen muss ein Partner, der zuvor wenig gearbeitet hat, aufstocken oder nach einer Kinderpause einen Job suchen. Eine neue Betreuungsregelung kann auch dazu führen, dass Kinder mehr in die Kita gehen müssen. Das kostet und hat Folgen für die Berechnung des Unterhalts.Was gilt bei der Aufteilung des Vermögens?Die faire Aufteilung des Vermögens ist anspruchsvoll. «Oft gibt es komplett falsche Vorstellungen davon, was einem zusteht. Manche gehen davon aus, dass sie die Hälfte bekommen, etwa beim Lohn. Das ist nicht automatisch der Fall», sagt Mulle. «Manche Eheleute haben keinen Einblick in die finanzielle Situation des anderen. Oft weiss die Frau nicht einmal, was ihr Mann wirklich verdient. Es herrscht blindes Vertrauen.»Gemäss Bucher gibt das Gesetz grundsätzlich vor, dass das während der Ehe gemeinsam angesammelte Vermögen – die Errungenschaft – aufgeteilt wird, sofern kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Doch es gibt eine gewisse Flexibilität. «Die Eheleute sind frei, etwas anderes auszumachen», sagt Bucher. Solange sie eine für beide faire Lösung finden, muss das Gericht bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung nichts prüfen. «Das Gesetz gibt nur im Konfliktfall den Weg vor.»In der Realität ist das nicht einfach umsetzbar. «In langen Ehen ist es oft schwierig, nach Jahrzehnten zu eruieren, wer wie viel eingebracht hat», sagt Bucher. Ohne entsprechenden Nachweis wird grundsätzlich das gesamte Vermögen per Datum der Einleitung des Scheidungsverfahrens geteilt.Dann wird eine Momentaufnahme der vorhandenen Vermögen und Schulden gemacht. Dabei werden auch Immobilien, Fahrzeuge, Kredite oder Vermögen der Säule 3a berücksichtigt. Im Gegensatz zu den Geldern in der AHV und Pensionskasse werden die 3a-Gelder zur Errungenschaft gezählt.Von der Errungenschaft wird das Eigengut abgezogen, sofern dieses noch vorhanden ist. Mit dem Eigengut ist Vermögen gemeint, das einem selbst gehört und das die einzelnen Partner in die Ehe eingebracht, während der Ehezeit geerbt oder als Schenkung bekommen haben. Das Eigengut vom gemeinsamen Vermögen abzugrenzen, ist schwierig. So fliessen etwa Dividenden aus Wertschriften in die Errungenschaft und nicht in das Eigengut.Was passiert mit der Altersvorsorge?Die Aufteilung der Vorsorgegelder hingegen ist strikt geregelt. «Bei der Pensionskasse gibt es wenig Flexibilität. Diese Vermögen werden grundsätzlich hälftig geteilt. Hier schauen die Gerichte genau hin», sagt Bucher. Sie gewähren Ausnahmen, etwa wenn nach der Scheidung jemand nicht arbeiten kann oder ein grosser Altersunterschied besteht. Das gilt nur für die zweite Säule. Vermögen aus der Säule 3a werden der Errungenschaft zugerechnet.Das während der Ehe in der Pensionskasse angesparte Altersguthaben wird im Scheidungsfall grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens hälftig geteilt und nicht erst ab der Trennung. «Viele besserverdienende Personen sind überrascht, dass auch Guthaben aus der Trennungsphase noch in die Teilung fallen», stellt Yücel Muslu fest, der Präsident des Finanzplanerverbands Schweiz.Auch bei den AHV-Guthaben werden die Einkommen, die beide Ehegatten während der Ehe erzielt haben, hälftig geteilt (sogenanntes Splitting). Basierend auf diesen geteilten Einkommen, aber auch den Einkommen vor und nach der Ehe, wird bei der Pensionierung die AHV berechnet, erklärt Bucher. Das Splitting gehört nicht zum eigentlichen Scheidungsverfahren, die Ausgleichskasse nimmt dieses nach erfolgter Scheidung vor.Wie kann man sich vorbereiten?Eine Trennung kommt selten aus heiterem Himmel. Oft gehen Konflikte, Affären oder jahrelanges «Auseinanderleben» voraus. In der Trennungszeit kann man aber Massnahmen ergreifen, die die künftige Scheidung erleichtern. «Hat man das Gefühl, unfair behandelt zu werden, kann es hilfreich sein, Dokumente und Bankauszüge zu sichern», empfiehlt Bucher. Dokumente später vor Gericht «herauszuklagen», sei sehr aufwendig und teuer.Gemäss Muslu ist wichtig, dass sich die Eheleute eine vollständige Vermögensübersicht über Konti, Wertschriften, Immobilien, Vorsorgegelder aber auch Krypto-Währungen oder Edelmetalle verschaffen. Auch über Schulden und Darlehen sollte Klarheit herrschen. «Die Steuererklärung der letzten Jahre ist am aufschlussreichsten, um einen Überblick zu gewinnen», sagt der Finanzexperte.Der Zugriff auf Liquidität muss zudem gesichert werden. «Das soll verhindern, dass jemand Mittel herumschiebt oder Konti leer räumt», sagt Muslu. Gegenseitige Vollmachten auf Bankkonten sollten nach der Vermögensaufteilung gelöscht werden, und das bereits während der Trennungsphase. Das gilt auch für allfällige Vorsorgeaufträge.Für jene, die nicht mehr miteinander kommunizieren, sei es gemäss Bucher sinnvoll, Dateien zu kopieren sowie wichtige Dokumente und Ausweispapiere zu sichern. Nicht selten würden auch Fotos und andere Erinnerungsstücke verschwinden. Diese sollte man vor einem allfälligen Rosenkrieg in Sicherheit bringen.Was kann ich nicht von einem Trennungsverfahren erwarten?Paare gehen oft mit falschen Vorstellungen in eine Trennung. Es gebe Leute, die vor Gericht aufzeigen wollten, dass der andere an der Trennung schuld sei. Doch das spiele keine Rolle. «Die Schuldfrage ist nicht relevant», sagt Bucher. Moralische Fragen haben in einem Trennungsverfahren wenig zu suchen.«Eheleute pochen auf Gerechtigkeit. Doch den moralischen Anspruch kann man nicht mit dem Recht gleichsetzen», sagt Franziska Mulle. «Oft fordert ein Partner nach der Trennung Dinge ein, die ihm während der Ehe gar nie zugestanden wurden.» Oder Männer wollen nach der Trennung die Kinder hälftig betreuen, obschon sie sich während der Ehe wenig dafür interessiert haben.Passend zum Artikel