PfadnavigationHomeRegionalesHamburgMissbrauchsskandalBewährungsstrafe für Pastor, der Geld für sexuellen Kontakt zu 15-Jährigem zahlteStand: 15:57 UhrLesedauer: 2 MinutenDer angeklagte Pastor verbarg zu Beginn des Prozesses sein Gesicht hinter einer AktenmappeQuelle: Bernhard Sprengel/dpaEin Prozess, der aus dem Raster fällt: Ein Hamburger Pastor bezahlt einen 15‑Jährigen für sexuelle Handlungen – und kommt mit Bewährung davon. Die Strafkammer reduziert die Vorwürfe deutlich und verweist auf eine außergewöhnliche Konstellation.Ein Hamburger Pastor ist wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen zu einem Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sah es am Freitag als erwiesen an, dass der heute 64-Jährige im Jahr 2022 sexuellen Kontakt zu einem damals 15-Jährigen gegen Geld hatte.Das Gericht blieb damit hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert hatte. Nach Überzeugung der Richter blieben von den vier Anklagepunkten nur zwei nachweisbar. Zudem legte der Angeklagte am letzten Prozesstag ein Teilgeständnis ab.Lesen Sie auchDer Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsbegründung, es sei kein Fall, wie man ihn sich vorstelle, wenn man höre, dass sich ein Geistlicher an einem Jugendlichen vergangen habe. Vielmehr sei der Junge von seinem Vater, der sich selbst auf gängigen Portalen als Escort anbot, unter Druck gesetzt worden. Der Vater des Jugendlichen war bereits in einem früheren Verfahren unter anderem wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sein Urteil ist noch nicht rechtskräftig.„Aber nur, wenn du willst“, schrieb der PastorIm Prozess gegen den Pastor wertete die Kammer als strafmildernd, dass der Angeklagte Reue gezeigt und in einem Chat „aber nur, wenn du willst“ geschrieben habe, während der 15-Jährige im Nebenzimmer nackt auf dem Bett auf das Hereinkommen des Pastors wartete. Danach hatte der Geistliche „Anfassen gegen Geld“, so das Gericht, vollzogen.Tatsächlich hatten im Verfahren Chatverläufe, Videos und Datenträger eine wichtige Rolle gespielt, die Ermittler bei einer Durchsuchung der Wohnung des Pastors sichergestellt hatten. Der heute 19-Jährige hatte sich in mindestens fünf Vernehmungen in Kernbereichen widersprochen. Lesen Sie auchDer Angeklagte hatte sich während des Prozesses zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Zur Urteilsverkündung erschien er mit Tweed-Sakko, blauem Hemd und Dreitagebart im Gerichtssaal, legte ein Teilgeständnis ab und nahm das Urteil äußerlich gelassen auf. Zudem gelten zwei Monate der Strafe schon als verbüßt, weil die Urteilsfindung nach Auffassung des Gerichts „rechtswidrig verzögert“ worden sei, es „hätte zwei Jahre schneller gehen können“, das habe den Angeklagten zusätzlich belastet.Die evangelische Nordkirche hatte den Pastor bereits nach Bekanntwerden der Ermittlungen aus seiner Hamburger Gemeinde abgezogen, ein Disziplinarverfahren ruhte bis zum jetzt getroffenen Urteil. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.epd/juve