Keine SchwimmhilfenDie Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Eltern mindestens 15 Minuten lang nicht auf die beiden Schwestern aufgepasst hatten, die nicht schwimmen konnten. »Beide Kinder trugen auch keine Schwimmflügel oder ähnliche Schwimmhilfen, um zu verhindern, dass sie im Wasser untergehen«, hieß es in der Anklage. Die Anklagebehörde hatte wie auch die Verteidigung in ihrem Plädoyer beantragt, von einer Strafe abzusehen.
Ein Badegast hatte die leblose Siebenjährige im Wasser treibend entdeckt, etwa 15 Meter vom Ufer entfernt. »Das Mädchen lag mit dem Kopf nach unten im See und bewegte sich nicht«, so die Anklage. Kurz darauf fand ein weiterer Helfer auch das zweite Mädchen unter der Wasseroberfläche.Beide Kinder wurden reanimiert und in Kliniken gebracht. Einen Tag später starb die Siebenjährige, der Tod ihrer Schwester wurde tags darauf gemeldet.










