Wenn KI-Firmen für das Training ihrer Sprachmodelle Texte verwenden, die sie nicht selbst geschrieben haben, dann ist es nur fair, die Autoren dafür zu entlohnen. Dass dies in der Praxis kaum geschieht, liegt in erster Linie daran, dass das Urheberrecht auf die Frage, ob den Autoren eine Entschädigung zusteht, keine klare Antwort gibt. Die Gerichtsurteile weisen in unterschiedliche Richtungen, je nachdem ob der Akt der Speicherung oder der Neuschöpfung höher gewichtet wird.Aufhorchen ließ im vergangenen November das Urteil des Landgerichts München im Prozess zwischen der Gema und Open AI, das einen Urheberrechtsverstoß durch KI erkannte. Die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte hatte das KI-Unternehmen wegen der missbräuchlichen Verwendung von Schlagertexten verklagt, die durch einfache Prompts hatten rekonstruiert werden können. Die Reproduktion des Ausgangswerks durch die KI ist allerdings die seltene Ausnahme. Normalerweise unterscheidet sich das KI-Ergebnis deutlich vom Ausgangsprodukt, und KI-Firmen dürfte es leicht fallen, eine simple Reproduktion durch technische Filter zu verhindern.Die entscheidende Frage ist deshalb, ob schon die Speicherung und Vervielfältigung für Trainingszwecke als schützenswerte Kopie zu betrachten ist – oder ob die Aufsplitterung der Texte in winzige Datenschnipsel im Vordergrund steht. Darüber gehen die Meinungen auseinander. In Europa wird der Europäische Gerichtshof im Verfahren zwischen Google und dem ungarischen Verlag Like womöglich bald ein Grundsatzurteil fällen. In den Vereinigten Staaten wird die Streitfrage in mehreren dutzend Gerichtsverfahren verhandelt.Ausweitung des UrheberschutzesAnfang Mai zog der weltgrößte Wissenschaftsverlag Elsevier vor ein New Yorker Gericht. Gemeinsam mit anderen Verlagen klagte er den Tech-Giganten Meta wegen der unerlaubten Verwendung kostenpflichtiger Publikationen für sein Sprachmodell Llama an, die sich das Unternehmen unter anderem auf Piratenseiten geholt habe. Angesichts der unsicheren Rechtslage können sich KI-Firmen bislang bequem aus dem Internet bedienen. Ein kalifornisches Gericht verurteilte den KI-Anbieter Anthropic zwar vergangenes Jahr für eine riesige Schattenbibliothek, die er von Piraterieseiten heruntergeladen hatte, es sanktionierte aber lediglich den Rückgriff auf die illegale Quelle. Das Verfahren wurde deshalb als vorläufiger Sieg der KI-Branche gefeiert: die KI-Nutzung, hieß es, falle unter das Fair-Use-Prinzip, auf das sich auch Meta beruft, und sei nicht lizenzierungspflichtig. Manche Gerichte sehen das allerdings anders. Ein Grundsatzurteil steht hier wie in Europa noch aus.Europa muss zunächst die Frage klären, ob die 2019 eingeführte Schranke für das Text- und Data-Mining auch die Nutzung durch generative KI abdeckt. Sie war noch vor dem Auftauchen der Sprachmodelle eingeführt worden, um Firmen und Wissenschaftlern das Auslesen urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet zu erleichtern. Heute steht sie Vergütungsansprüchen im Weg.Die politische und juristische Diskussion ist längst entbrannt, es fehlt aber noch an konkreten Schritten. Der Rechtswissenschaftler Josef Drexl, Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, forderte jüngst eine Ausweitung des Urheberschutzes für die KI-Verwendung, und zwar unabhängig von der Frage, ob die Werke durch das KI-Training wiederhergestellt werden. Sie könnte die Form eines neuen Verwertungsrechts haben, sprich: die KI-Firmen dürften die Texte verwenden, müssten dafür aber bezahlen. Ersetzt oder ergänzt werden könnten sie durch eine KI-Abgabe, die durch eine Verwertungsgesellschaft von den KI-Anbietern in Europa erhoben werden könnte.Verdrängungswettbewerb auf drei EbenenLetztere soll, wie Drexl in einem Diskussionspapier ausführt, nicht nur die konkret verwendeten Texte betreffen, sondern allen Autoren zugutekommen, schließlich seien alle durch die KI-Verdrängung betroffen. Das mag auf individueller Ebene ungerecht sein, umgeht aber das Problem, dass die Verwertung einzelner Texte durch die Sprachmodelle kaum nachweisbar ist. Drexl schlägt vor, die Vergütungsansprüche durch den europäischen Gesetzgeber festzulegen, da die Verhandlungsmacht der Autoren und nationalen Gesetzgeber gegenüber den Big-Tech-Unternehmen zu gering wäre. Angesichts der angespannten transatlantischen Beziehungen würde es für die Europäische Union schwer genug, die Ansprüche durchzusetzen.Für Schriftsteller und Musiker ist die Entschädigung eine Überlebensfrage. Schließlich werden ihre Werke unentgeltlich für Produkte herangezogen, die sie langfristig zu verdrängen drohen. Wenn sich menschliche Kreativität in der ungleichen Konkurrenz mit den Maschinen überhaupt noch lohnen soll, braucht sie einen finanziellen Anreiz.Für Wissenschaftler ist der materielle Druck zwar weniger groß, da sie an den öffentlich finanzierten Publikationen kaum verdienen. Es ist aber nicht einzusehen, dass Steuergeld ungefiltert in die Taschen der Tech-Konzerne fließt und die oft in der Freizeit geleistete Publikationsarbeit unentlohnt bleibt. Außerdem sind KI-generierte Publikationen, die über fragwürdige Geschäftsmodelle in den Publikationsmarkt eingespeist werden, inzwischen selbst ein Wirtschaftsfaktor. Sie fallen nach allgemeiner Deutung zwar nicht unter das Urheberrecht. Mangels geeigneter KI-Filter ist es für die Verwertungsgesellschaften aber nicht leicht, sie zu identifizieren. So sind auch wissenschaftliche Autoren einem Verdrängungswettbewerb ausgesetzt.Eine Existenzfrage ist die Lizenzpflicht auch für die Wissenschaftsverlage. Um die Verwertung ihrer Datenschätze nicht den Digitalkonzernen zu überlassen, gehen sie dazu über, eigene KI-Modelle auf der Basis von Fachpublikationen zu entwickeln. Um sie erfolgreich betreiben zu können, müssen sie vor der Abschöpfung ihrer Inhalte geschützt sein. Deshalb müssten auch sie die neue KI-Abgabe leisten. Zugleich wären sie daran zu beteiligen, schließlich sind auch sie von der Verdrängung betroffen.Manche befürchten, Europa könne sich durch eine Verschärfung des Urheberrechts und darauf aufbauende Bezahlmodelle vom wissenschaftlichen Fortschritt ausschließen. Die KI-Modelle würden dann ohne die europäischen Datensätze betrieben, und Wissenschaftler in Europa würden daran gehindert, die Daten für eigene Modelle einzusetzen. Ein genereller Verzicht auf Entschädigung würde die Ausbeutung schöpferischer Leistungen jedoch legitimieren und dem Markt die Existenzgrundlage entziehen, der die KI hervorbringt.Der Schutz menschlicher Kreativität ist nicht zuletzt im Interesse der KI-Firmen selbst. Würden die Modelle nur noch durch künstliche Daten gespeist, würden sie bald verkümmern. Angesichts der Expansion künstlicher Inhalte im Internet ist das eine reale Gefahr. Es geht aber noch um mehr: Langfristig ist die Beteiligung der Autoren die Existenzgrundlage einer humanen Gesellschaft, die sich das Denken nicht abnehmen lässt.
KI-Abgabe für Autoren: Die Kreativität schützen
Die Beteiligung von Autoren an den Gewinnen der KI-Firmen schützt die Grundlagen einer humanen Gesellschaft, steht aber juristisch auf wackligem Boden. Jetzt zieht ein großer Wissenschaftsverlag vor Gericht.










