Kiel (dpa/lno) - Ein Mann, der sich als Polizist ausgegeben hatte, ist vom Amtsgericht Kiel zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine zweijährige Freiheitsstrafe gegen den 26 Jahre alten Angeklagten wegen versuchten gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Betruges, setzte diese jedoch zur Bewährung aus. Grundlage des Urteils waren eine Verständigung, das Geständnis des Angeklagten und sein nach Ansicht des Gerichts glaubwürdiger Lebenswandel.Der Angeklagte soll sich mit unbekannten Mittätern zusammengeschlossen haben, um gezielt ältere Menschen um ihr Erspartes zu bringen, erklärte Staatsanwältin Laura Juhl im Prozess. Dabei hätten sie sich als Polizisten ausgegeben.Im Juni 2022 riefen die Täter demnach einen 80 Jahre alten Kieler an und gaben sich als Polizeihauptkommissar und Staatsanwalt aus. Vermutlich aus einem Callcenter in der Türkei agierend, fragten sie den Rentner, ob er Aktien besitze. Als er dies bejahte, rieten sie ihm, die Aktien zu verkaufen und das Geld in einem Bankschließfach zu hinterlegen.350.000 Euro erbeutetNachdem der Senior dem Rat gefolgt war, meldeten sich die Täter laut Juhl erneut. Sie warnten, das Geld sei selbst in der Bank nicht sicher, da eine Angestellte angeblich einen dritten Schlüssel angefertigt habe und das Bargeld gegen Falschgeld austauschen würde. Deshalb solle er das Geld besser zu Hause aufbewahren.In einem weiteren Anruf kündigten sie schließlich an, ein „Herr Müller“ werde vorbeikommen, um die Echtheit des Geldes zu prüfen, so die Staatsanwaltshaft. Der Angeklagte gab sich daraufhin der Staatsanwältin zufolge als „Herr Müller“ aus, erschien bei dem Senior, fotografierte die bereitgelegten 350.000 Euro, packte das Geld in eine Tüte und floh.Angeklagter gesteht und überzeugt mit LebenswandelDer Angeklagte bestätigte, dass sich der Fall wie von der Staatsanwältin geschildert ereignet habe. Er habe jedoch nur das Geld abholen sollen und dafür 1.000 Euro erhalten. Gleichzeitig hätten ihn die anderen Täter unter Druck gesetzt, die er nach eigener Aussage nicht kenne. Die Kontakte habe er bekommen, als er während seiner Privatinsolvenz dringend Geld brauchte und dafür als Drogenzusteller in sogenannten Kokstaxis arbeitete. Wegen Drogenhandels verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten bereits 2023 zu einer Bewährungsstrafe. Dem Gericht vermittelte er überzeugend, dass er nach der Verurteilung sein Leben geändert habe. Heute arbeite er als Beifahrer bei der Müllabfuhr und leere Mülltonnen. Er habe den Kontakt zu früheren Bekannten abgebrochen und nehme keine Drogen mehr.Da auch der Bericht seiner Bewährungshelferin positiv ausfiel, folgte die Richterin zwar der Forderung der Staatsanwältin nach einer zweijährigen Haftstrafe, setzte diese aber wegen seines Lebenswandels zur Bewährung aus. Die 1.000 Euro aus der Tat müsse er ebenso zurückzahlen wie eine Entschädigung an eine Zeugin. „Sie haben ihr Leben schon so umgestellt, dass sie das gerettet hat“, betonte Richterin Stephanie Klare zum Abschluss.© dpa-infocom, dpa:260522-930-116028/1