Quelle: dpa Hessen

21. Mai 2026, 11:30 Uhr

Renate S. hatte bis vor den Bundesgerichtshof geklagt.

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Eine blinde Frau ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit ihrer Klage gegen eine Rehaklinik, die ihr die Aufnahme verweigerte, gescheitert. Der dritte Zivilsenat wies die Revision der Klägerin zurück und bestätigte damit in letzter Instanz ein Urteil des Landgerichts Kassel, das der Frau keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz zugesprochen hatte. Er führte unter anderem an, die Klägerin habe nicht bestritten, dass der Klinik wegen ihrer Blindheit zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre.