Lösegeldforderung von einer Million Franken für die zwei entführten Hündchen Qamar und QuentinEin 32-jähriger norwegischer Informatiker ist wegen mehrfacher versuchter Erpressung vor dem Bezirksgericht Dietikon angeklagt.Tom Felber20.05.2026, 19.03 Uhr4 LeseminutenZwei Bolonkas wurden von Schlieren nach Polen entführt. (Symbolbild)Marcus Brandt / dpaEin gewaltiger Jööh-Faktor entzückt am Mittwoch Besucher und Journalistinnen am Bezirksgericht Dietikon. Die beiden zehnjährigen Bolonka-Hündchen Qamar und Quentin haben vom Gericht die Erlaubnis erhalten, als Prozessbeobachter mit ihrem Herrchen einer Gerichtsverhandlung beizuwohnen, sofern sie sich still verhalten, was sie befolgen. Qamar und Quentin waren im Februar 2025 als Opfer eines Verbrechens nach Polen verschleppt worden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ihre drei Entführer hatten damit gedroht, ihnen die Köpfe abzuschlagen. Die Täter verlangten ein Lösegeld von einer Million Franken vom heute 61-jährigen Hundehalter, einem ehemaligen Schlieremer Gemeindepräsidenten, der mit seiner Geschichte von sich aus offensiv an die Medien ging.Bei zwei der Entführer handelt es sich um damalige Liebhaber des Opfers: Der eine ist ein heute 32-jähriger norwegischer Informatiker, der andere ein 39-jähriger Pole. Während die Strafuntersuchung gegen den Polen immer noch hängig ist, wird dem Norweger am Bezirksgericht Dietikon der Prozess gemacht. Er ist allerdings aus gesundheitlichen Gründen dispensiert worden, so dass ihm eine Anreise erspart blieb. Ein dritter Täter namens «Carol» ist bis heute nicht identifiziert worden.Mit Spy-Cam Wohnung des Opfers überwachtLaut Anklage verband den Polen und den Norweger eine mehrjährige Freundschaft. Beide standen zudem in einer Fernbeziehung zum homosexuellen Ex-Lokalpolitiker, der eine grosse emotionale Bindung zu seinen Schosshunden hat. Der Norweger soll im Januar 2025 in der Wohnung des Opfers unter dem TV eine Spy-Cam installiert haben, womit die Täter aus der Ferne beobachten und hören konnten, was der Hundebesitzer tat.Dann sollen die Täter über die App Grindr ein Date mit dem dritten Komplizen «Carol» organisiert haben. Sie sollen ihn angewiesen haben, dem Opfer eine Substanz ins Getränk zu schütten und die Hunde zu entführen. Ein erster Versuch am 23. Februar scheiterte. Der Geschädigte schöpfte Verdacht und liess am nächsten Tag ein neues Türschloss installieren. Bereits am 24. Februar soll dann aber der Norweger das Opfer in der Wohnung eine halbe Stunde lang abgelenkt haben, so dass eine unbekannte Täterschaft die Hunde entwenden konnte.Hierauf verlangten die Entführer eine Million Franken. Insgesamt kam es nacheinander zu vier Geldforderungen, bei denen sie den Betrag schliesslich auf 250 000 Franken senkten. Die Hunde befanden sich bis am 5. März 2025 in Polen. Durch internationale Ermittlungsarbeit konnte ihr Aufenthalt ausfindig gemacht werden. Das Opfer hatte kein Lösegeld bezahlt. Der Pole konnte verhaftet werden, die Hunde wurden in Stettin dem extra angereisten Besitzer übergeben. Der Norweger wurde am Flughafen in Zürich festgenommen und befand sich 42 Tage in Untersuchungshaft.Opfer zieht Strafanträge zurückDer ehemalige Lokalpolitiker hat vor der Verhandlung schriftlich seine Strafanträge zurückgezogen und sein Desinteresse erklärt. Damit werden die ursprünglich ebenfalls angeklagten Antragsdelikte der mehrfachen Sachentziehung und der mehrfachen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte vom Gericht eingestellt. Die Richter haben deshalb nur noch über das verbleibende Offizialdelikt der mehrfachen versuchten Erpressung zu entscheiden.Der 61-jährige Geschädigte wird allerdings nochmals im Gericht befragt, ob er den Rückzug aus freiem Willen und ohne Druck entschieden habe. Er bestätigt dies und sagt, für ihn sei wichtig, dass er endlich einen Schlussstrich ziehen könne.Er habe wieder Kontakt mit dem Norweger aufgenommen. Dieser tue ihm leid. Der Beschuldigte habe alles verloren, seine Wohnung, seinen Job, seine Familie. Er sei schon genug bestraft. «Wir sind erwachsen, jeder macht Fehler, jeder hat eine zweite Chance verdient», erklärt er.Die Staatsanwältin beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren und 10 Jahre Landesverweis. Sie spricht von «einer unglaublichen Abgebrühtheit» des Beschuldigten, der während die Erpressung am Laufen war, immer noch den «umsorgenden Partner» gespielt habe.Der Verteidiger plädiert auf eine Einstellung des gesamten Verfahrens, also auch des Offizialdelikts. Er stellt die Vorkommnisse als Bagatellfall dar. Die Tatfolgen seien geringfügig. Es habe keinen Schaden gegeben. Es seien nur individuelle Rechtsgüter betroffen und keine Kollektivrechte verletzt worden. Deshalb gebe es gar kein öffentliches Strafverfolgungsinteresse.«Erpressung ist kein Bagatelldelikt»Die vorsitzende Richterin widerspricht nach einer Zwischenberatung: Mehrfache versuchte Erpressung sei kein Bagatelldelikt. Bei einem Strafrahmen von bis zu 5 Jahren sei ein öffentliches Interesse klar gegeben.In seinem Eventualantrag plädiert der Verteidiger auf eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 30 Franken. Sein nicht vorbestrafter Mandant sei an der Entschlussfassung und Planung der Tat nicht beteiligt gewesen. Er sei selber erpresst worden, habe nur Anweisungen ausgeführt und sei deshalb nur als Gehilfe zu verurteilen.Am Ende verurteilt das Gericht den Informatiker aber klar als Mittäter und nicht als Gehilfen, wegen mehrfacher versuchter Erpressung, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Er wird für 6 Jahre des Landes verwiesen. Die Aussagen des Beschuldigten, dass er selber erpresst worden sei, seien nicht glaubhaft. Die Taten seien von langer Hand geplant und auch von einer «gewissen Kaltblütigkeit» geprägt gewesen. Der Beschuldigte habe sich auch noch nach der Entführung scheinbar verständnisvoll an der Suche nach den Hunden beteiligt.Urteil DG250032 vom 20. 5. 2026, noch nicht rechtskräftig.
Entführte Bolonkas und eine Million Franken Lösegeld: Gericht klärt den Fall Qamar & Quentin
Ein 32-jähriger norwegischer Informatiker ist wegen mehrfacher versuchter Erpressung vor dem Bezirksgericht Dietikon angeklagt.







