Sie sind ein bisschen Pflegefachperson und ein bisschen Arzt: Pflegeexperten sollen den Hausärztemangel bekämpfenSchon heute übernehmen Pflegeexperten einige Leistungen von Ärzten. Doch bisher konnte man diese nicht über die Krankenversicherung abrechnen. Das will der Bundesrat ändern.20.05.2026, 18.53 Uhr3 LeseminutenPflegeexperten können punktuell auch als Ärzte eingesetzt werden.Ga¨etan Bally / KeystoneSie pflegen Patienten, aber sie untersuchen sie (in Rücksprache mit einem Arzt) auch. Sie hören sich das Herz und die Lunge an, stellen Diagnosen, geben Medikamente und haben mancherorts sogar ihre eigene Sprechstunde. Sie sind ein bisschen Pflegefachperson und ein bisschen Arzt, sie sind: Pflegeexperten. Oder auch genannt: APN, also «Advanced Practice Nurse».Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Nur wenige kennen diesen Beruf, der ein Masterstudium voraussetzt. Wenn die Leute von ihrem Arztbesuch sprechen, erzählen sie von den geübten Handgriffen der Pflegefachperson und dem Medikament der Ärztin. Kaum jemand sagt: «Die Pflegeexpertin hat mich untersucht.»Das hat auch damit zu tun, dass sich der Beruf noch nicht wirklich durchgesetzt hat. «Hierzulande arbeiten schätzungsweise 500 Pflegeexperten», sagt Romy Mahrer Imhof, die Präsidentin der Berufsvereinigung APN-CH. Wobei sie in verschiedensten Einrichtungen zum Einsatz kämen: in Spitälern, Arztpraxen, Pflegeheimen oder bei der Spitex.Dass es nicht mehr sind, hat auch damit zu tun, dass Pflegeexperten nur ihre Pflegearbeiten über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Ärztliche Leistungen dagegen nicht. «Bisher arbeiten die Pflegeexperten in einem Graubereich. Sie könnten mehr leisten, aber es ist gesetzlich nicht geregelt», sagt Mahrer Imhof.Viele Hausärzte gehen bald in PensionDas will der Bundesrat nun ändern. Er hat am Mittwoch das Innendepartement damit beauftragt, die entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes vorzubereiten. Die Pflegeexperten sollen künftig als Leistungserbringer gelistet werden, damit sie auch ärztliche Tätigkeiten abrechnen können.Das Ziel: Hausärzte entlasten, indem die Pflegeexperten vermehrt untersuchen, Diagnosen stellen oder Sprechstunden geben. Und zwar «in eigener fachlicher Verantwortung, aber in enger Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten», wie es in der Medienmitteilung des Bundesrats heisst. Er begründet: Die Pflegeexperten würden mit ihrem Master über «fundierte Kompetenzen und Kenntnisse» verfügen.Das Problem ist bekannt: Es gibt zu wenig Hausärzte. Viele werden in den nächsten Jahren pensioniert. Bis 2035 müssen deshalb rund vierzig Prozent der Hausärzte ersetzt werden. Gleichzeitig steigt der Bedarf, weil die Bevölkerung immer älter wird und folglich die Zahl der chronischen Erkrankungen steigt.Der Entscheid des Bundesrats gehört zum zweiten Teil der Umsetzung der Pflegeinitiative, die die Bevölkerung im Corona-Jahr 2021 angenommen hat.Keine «Mini-Ärzte»Die Idee indes ist nicht neu. In Nordamerika wird das Modell in ähnlicher Form seit Jahrzehnten praktiziert. Auch in den Niederlanden oder in Grossbritannien hat sich dieses Vorgehen bewährt. Seit dem Jahr 2000 bietet die Universität Basel einen entsprechenden Masterstudiengang an, den es seit 2010 auch auf Ebene der Fachhochschule gibt.Die Integration in den Arbeitsalltag verlief bisweilen holprig. Da und dort kam es zu Kompetenzgerangel. Was dürfen Pflegeexperten alles machen? Verdrängen sie die Ärzte? Mahrer Imhof von APN-CH sagt: «Pflegeexperten sind bestmöglich ausgebildete Pflegefachpersonen und nicht Mini-Ärzte.»Auch Monika Reber, Co-Präsidentin des Verbandes Haus- und Kinderärzte Schweiz (MFE), betont, dass die Pflegeexperten die Ärzte nicht ersetzen sollen: «Die medizinische Gesamtverantwortung bleibt zentral bei der Haus- und Kinderarztmedizin.» Für Reber sind aber weitere Massnahmen nötig, um den Hausärztemangel zu bekämpfen. Beispielsweise «mehr Studien- und Weiterbildungsplätze», «bessere Arbeitsbedingungen», «administrative Entlastung» oder auch «sachgerechte Tarife». Ihre Liste ist lang.Bis Sommer 2028 soll das Departement des Innern den entsprechenden Gesetzesentwurf zum Krankenversicherungsgesetz vorlegen. Danach soll er in die Vernehmlassung gehen, wo er auf Herz und Nieren geprüft werden soll. Wie von einer Pflegeexpertin.Passend zum Artikel