Der Deutsche Tierschutzbund und vier weitere lokale Tierschutzvereine haben eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesrepublik beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. In der Klageschrift, die dem SPIEGEL exklusiv vorliegt, werfen die Vereine dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor, Einrichtungen für den Tierschutz nicht angemessen finanziell zu unterstützen.
Das Ministerium habe gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstoßen. Seit 2002 ist dort auch der Tierschutz als Staatsziel festgehalten . Mit der Klage wolle man erreichen, dass von einem Gericht klargestellt werde, dass der Bund durch das Staatsziel »eine Verantwortung und Pflicht hat, auch den praktischen Tierschutz direkt zu stützen«, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, in einem schriftlichen Statement.
Zu wenig Geld, zu wenig Wertschätzung»Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen vielerorts vor dem Kollaps«, so Schröder. Die Belastung sei nicht mehr zu schultern, die Kosten würden massiv steigen. »Immer mehr Tiere bleiben immer länger in den Einrichtungen, die gesetzlichen Auflagen steigen.«
Über Jahre seien die Aufgaben, die der Tierschutz vor Ort übernehme, weder kostendeckend erstattet noch ausreichend wertgeschätzt worden. Tierheime finanzieren sich größtenteils aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Gebühren und Nachlässen. Manche Leistungen werden von den Kommunen bezahlt. Auch von den Bundesländern erhalten sie Gelder.








