Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Grundsatzurteil die Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen. Das Gesetz verstößt laut II. Senat am höchsten deutschen Finanzgericht nicht gegen das Grundgesetz oder die baden-württembergische Landesverfassung, wie die Vorsitzende Richterin Franceska Wert bei der Urteilsbegründung in München sagte.Baden-Württemberg hat bei seiner Grundsteuerreform ein sogenanntes »Bodenwertmodell« gewählt: Für die Berechnung der Grundsteuer kommt es ausschließlich auf Grundstücksgröße und Bodenrichtwert an – nicht darauf, ob und wie ein Grundstück bebaut ist. Eine Gartenlaube, ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbebetrieb auf gleich großen Grundstücken mit gleichem Bodenrichtwert werden steuerlich identisch behandelt.Die Folge ist, dass die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern – vor allem, wenn sie große Gärten haben – vergleichsweise viel zahlen müssen. Ob und welche Gebäude auf dem Grundstück stehen und wie hoch eventuelle Miet- oder Pachteinnahmen sind, spielt keine Rolle. Lediglich die sogenannte Steuermesszahl ist niedriger, wenn Wohngebäude auf einem Grundstück stehen.Zu den Kritikpunkten der Kläger gehörte unter anderem, dass der alles entscheidende Bodenrichtwert zu ungenau sei. Örtliche Gutachterausschüsse ermitteln vornehmlich Durchschnittswerte aus vergangenen Kaufverträgen in der jeweiligen Bodenrichtwertzone. Das sei zu grob und ignoriere individuelle Besonderheiten. Allerdings hatte der Bundesfinanzhof bereits bei einer Entscheidung zum Bundesmodell im Dezember die Bodenrichtwerte trotzdem als geeignetes Instrument beurteilt, um Grundsteuern zu bemessen.
Grundsteuer: Bundesfinanzhof weist Klage gegen das Grundsteuermodell von Baden-Württemberg ab
Verstößt die neue Grundsteuer gegen die Verfassung? Für das Berechnungsmodell in Baden-Württemberg hat das oberste Finanzgericht entschieden: nein. Dennoch geht der Reigen der Klagen weiter.







