Corona-Hilfen, die während der Pandemie unrechtmäßig beantragt wurden, sind keine Seltenheit. So mancher ist deswegen schon – teilweise wegen Betrugs in Millionenhöhe – zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In solchen Dimensionen bewegt sich der Fall eines Mannes, der jetzt am Amtsgericht Landshut auf der Anklagebank saß, zwar nicht. Aber hätte er tatsächlich ins Gefängnis müssen, wäre sein Weg nicht weit gewesen. Der angeklagte Volljurist – derzeit vom Dienst suspendiert – arbeitete in leitender Position in einer Justizvollzugsanstalt (JVA).Nebenbei spielte er aber auch in einer erfolgreichen Rockband. In den Jahren 2021 und 2022 soll er laut Anklage als selbständiger Musiker zusammen mit seiner ebenfalls angeklagten Schwester Corona-Hilfen in einer Gesamthöhe von knapp 65 000 Euro beantragt haben. Dabei soll er sein Einkommen als Beamter verschwiegen oder nicht wahrheitsgemäß die Tätigkeit als selbständiger Musiker als Hauptgewerbe angegeben haben.Der Fall des Juristen, gegen den auch noch Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Fahrerflucht liefen, beschäftigte das Gericht in mehreren Anläufen bereits seit Dezember vergangenen Jahres. Jetzt hat das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Alfred Zimmerer den letztlich geständigen JVA-Angestellten wegen Subventionsbetrugs in 13 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Verfahren gegen die Schwester wurde gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5000 Euro an eine wohltätige Organisation eingestellt.Eingestellt wurden auch die Verfahren gegen den Juristen wegen Steuerhinterziehung und Fahrerflucht, weil sie im Gesamtpaket der zu erwartenden Strafe nicht ins Gewicht fielen. Das Urteil basiert auf einer Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten, die bei einem Geständnis eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe von einem Jahr aufwärts vorsah.„Normalerweise bekommen Sie vor diesem Gericht für diese Taten eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb bis drei Jahren“, betont der Richter bei der Urteilsverkündung. Dennoch sei das gewählte Strafmaß „keine Wohltätigkeit“, sondern aufgrund der Umstände gerechtfertigt. Neben seinem Geständnis hat der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte die Schadenssumme bereits vollständig beglichen. Und nicht zuletzt – darauf verweisen sowohl die Staatsanwältin und der Verteidiger als auch das Gericht – hat die Verurteilung für den Beamten spürbare dienstrechtliche Konsequenzen.Wer zu mehr als einem Jahr Gefängnis verurteilt wird, auch wenn es „nur“ zur Bewährung ist, verliert seinen Beamtenstatus und hat somit auch erhebliche finanzielle Folgen zu tragen. Trotz des Verlusts der Dienststelle, sagt der Vorsitzende, könne sich der Angeklagte aber nicht beschweren. Bei anderen Verurteilten sage auch kein Arbeitgeber, „jetzt sitzt er zweieinhalb Jahre, jetzt warten wir ein bisserl und dann geht’s weiter. So was gibt es nirgends – außer bei Fußball-Managern“.Der Angeklagte habe das Geld praktisch nur vorübergehend vom Staat geborgt, argumentiert der VerteidigerDer Verteidiger sieht in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr als ausreichend an. Es sei von vornherein beabsichtigt gewesen, die einkassierte Corona-Hilfe später wieder zurückzuzahlen. Der Angeklagte habe das Geld sinngemäß nur vorübergehend vom Staat geborgt. Dass er es nach dem Wegfall der Nebeneinkünfte in der Corona-Zeit brauchte, stellt die Verteidigung auch in den Zusammenhang mit einem Grundstückskauf und einem später begonnenen Hausbau.Der Jurist, der die Taten, wie er selbst sagt, zutiefst bedauert, „war damals in einer Lebenskrise, er hat den Überblick verloren“, sagt der Verteidiger in seinem Plädoyer. Aber er wolle „jetzt nicht anfangen, das gesund zu beten – dass das keine Heldentat war, ist völlig klar“.Noch deutlichere Worte findet der Richter. Genannte Lebenskrise sei „das Resultat von dem, was der Angeklagte selbst verbockt hat“. Dieser habe sich „nicht mit Ruhm bekleckert und selbst in die Scheiße geritten“. Natürlich habe das Auftrittsverbot als Musiker und der vorübergehende Wegfall von jährlich 40 000 Euro brutto „ein erhebliches Loch in die Kasse gerissen“, räumt der Vorsitzende ein. Allerdings sei ihm immer noch eine „Besoldung von 80 000 Euro geblieben, das sollte eigentlich reichen“. Zudem, so argumentiert die Staatsanwältin, habe der Angeklagte vorher auch noch aus anderen Quellen „ganz erhebliche Einkünfte gehabt“.Letztlich habe „ein Beamter auf kriminelle Weise den Staat beschissen“, fasst der Vorsitzende zusammen. Mit dem gewählten Strafmaß sei man „in einem gerechten, aber immer noch milden Rahmen geblieben“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Corona-Hilfe zu Unrecht kassiert: Rockender Justizangestellter verliert Beamtenstatus
Ein leitender Angestellter einer JVA bezieht während der Pandemie als Musiker Überbrückungsgeld und verschweigt seine Festanstellung. Das hat für ihn schwerwiegende Folgen.













