Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) will den Glasfaserausbau beschleunigen, bis 2029 sollen drei Viertel aller Haushalte Zugang zu Glasfaser haben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Glasfaserausbau vor allem in Mehrfamilienhäusern an Geschwindigkeit zulegen – und dort auf den letzten Metern Widerstände überwinden.
Für große Sanierungen sowie in Neubauten ist Glasfaser bereits Pflicht. Für andere Haushalte stellt sich die Verkabelung im Haus (Netzebene 4) oft schwierig dar. „Wir sehen aber gerade bei Bestandsbauten ein erhebliches Beharrungsvermögen“, erklärte Gertrud Husch, Abteilungsleiterin Digitale Infrastrukturen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) im Rahmen des Glasfasergipfels auf der Anga Com am Mittwoch in Köln.
Das im Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehene Recht auf Vollausbau soll laut Husch eine „deutlich stärkere Verbindlichkeit“ für den Inhouse-Ausbau bringen. Wollen Gebäudeeigentümer selbst oder mit einem Partner ihre Liegenschaften mit Glasfaser ausbauen, sieht der Gesetzentwurf Fristen vor, in denen der Ausbau erledigt werden muss.
Glasfaser gegen den Willen des Eigentümers?
So weit, so gut – oder so schlecht, wenn man Vertreter der ausbauenden Unternehmen fragt. „Die Klagen sind vorprogrammiert“, ist sich Bernd Thielk, Geschäftsführer des in Hamburg beheimateten Netzbetreibers willy.tel, sicher. Der Glasfaserausbau in Gebäuden werde vor allem durch den Sanierungsrhythmus der Wohnungsunternehmen bestimmt. Das Recht auf Vollausbau laufe dem zuwider. Soeren Wendler, Chef des Münchener Netzbetreibers M-net, riet auf der Anga Com davon ab, gegen den Willen des Gebäudeeigentümers Glasfaser verlegen zu wollen.









