Für die meisten Schulen sind musikalische Darbietungen auf ihren Abschlussfeiern nicht wegzudenken. Chöre singen, das Schulorchester spielt, vielleicht gibt die schuleigene Big Band einen Jazz-Standard zum Besten. Ab dem Schuljahr 2026/27 ist das Musikprogramm der Abschlusszeremonien allerdings teilweise vorgegeben – zumindest an weiterführenden, staatlichen Schulen in Bayern.Während die CSU zunächst gefordert hatte, man müsse das Trio aus Bayern-, Deutschland- und Europahymne spielen, wurde nun festgelegt, dass die Bayernhymne verpflichtend erklingen muss. Zudem dürfen die Schulen selbst entscheiden, ob sie entweder Deutschland- oder Europahymne „in würdig-feierlicher Weise in den Festakt“ integrieren wollen, so das Kultusministerium.Diese neue Regelung stößt in München teilweise auf große Kritik. Als „Witz“ und „Söder’sche Symbolpolitik“ betitelt Martin Schmid, erster Vorsitzender des Münchner Lehrer- und Lehrerinnenverbandes MLLV, die Verpflichtung zur hymnischen Darbietung. Vor allem in einer großen und internationalen Stadt wie München wird die Anordnung kontrovers diskutiert: Die Schulklassen hätten „eine andere Zusammensetzung“, sagt Schmid.Damit meint er einen im Vergleich zum Rest Bayerns höheren Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund, der eine gelungene Integration umso wichtiger macht. Eine „von oben herab oktroyierte Hymne“ ist laut Schmid „völlig fehlgeleitete Integration“ und „dient nur dazu, Bayern als ‚bestes Bundesland‘ hervorzuheben“. Demokratiebildung und Integration seien viel mehr durch „gute Bildung und Teilhabe“ zu schaffen, sagt Schmid.Martin Schmid war Schulleiter an der Grundschule Klenzestraße und ist Vorsitzender des MLLV. Robert HaasAuch auf Schülerebene ist die Hymnenpflicht, die laut Kultusministerium „die Identität und den Zusammenhalt in unserem Land“ fördern soll, unbeliebt. „Es braucht nicht diesen Zwang, weil jede Schule, welche die Bayernhymne spielen will, das schon machen kann“, sagt Bálint Kondor. Er ist Teil der Münchner StadtschülerInnenvertretung SSV und macht nächstes Jahr sein Abitur an einem Gymnasium in Berg am Laim – er gehört also zum ersten Jahrgang, den die Anordnung des Kultusministeriums betrifft.Bálint Kondor ist Teil der StadtschülerInnenvertretung SSV. privatKondor hält die identitätsstiftende Wirkung der Maßnahme für „unrealistisch“, man könne Schüler, die „nationalen Symbolen eher abgeneigt sind“, nicht dafür begeistern, „indem man sie dazu zwingt“. Wie Martin Schmid vom MLLV glaubt Kondor, die aufgeladene Diskussion über die Hymnenpflicht verdränge größere Themen, die in Münchner Schulen stärker zur Sprache kommen sollten. Dazu zählt er neben dem Klimawandel unter anderem den „unabsehbaren Wandel durch künstliche Intelligenz im Arbeitsmarkt“. Martin Schmid bezeichnet die Regelung gar als „Täuschungsmanöver“, die von innerschulischen Problemen wie Lehrermangel oder der bestehenden Überlastung mancher Schulen ablenken solle.Die Hymnenpflicht betrifft allerdings ausschließlich staatliche Schulen. Das Referat für Bildung und Sport teilt mit, dass die von der Stadt München getragenen Bildungseinrichtungen von der Regelung entbunden sind. Schulleiter Henry Steinhäuser vom staatlichen Erasmus-Grasser-Gymnasium in Sendling-Westpark ist nicht ganz so deutlich mit seiner Einschätzung zur Hymnenpflicht, merkt aber an, dass Rituale wie eine Hymne auf der Abschlussfeier nur dann funktionierten, wenn sie „richtig pädagogisch eingeordnet“ und im Unterricht eingehend betrachtet würden.Henry Steinhäuser ist Schulleiter des Erasmus-Grasser-Gymnasiums. privatLaut Steinhäuser darf sich die Darbietung für die Schüler nicht wie ein „reiner Verwaltungsakt“ anfühlen, das Gefühl der staatlichen Einflussnahme auf die Abschlusszeremonie soll möglichst nicht aufkommen. Einen konkreten Plan, wie die Hymnen in die Abiturfeier des Erasmus-Grasser-Gymnasiums eingebunden werden sollen, gibt es bislang nicht. Allerdings „engt es den Gestaltungsspielraum ein“, sagt Steinhäuser. Er zeigt sich stolz darauf, dass alle bisherigen Abschlusszeremonien gemeinsam mit den Schülern sehr offen und individuell gestaltet wurden. Dieses Jahr sind beispielsweise zwei Musikstücke des Schulensembles geplant, mit den Hymnen kämen vom Schuljahr 2026/27 an zwei weitere hinzu – das würde die Feierlichkeiten verlängern oder Programmänderungen erzwingen.In München lassen sich zur Ankündigung des Kultusministeriums, dass die Hymnen „im Unterricht und im Schulleben präsenter sein“ sollen, bisher kaum ausdrücklich positive Stimmen finden. Als besonders strittig gilt ein nüchterner Gesetzesverweis des Ministeriums: Bei der Hymnen-Darbietung sei die Einhaltung des Paragrafen 90a des Strafgesetzbuchs zu beachten, dieser bezieht sich auf die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sind möglich. Es scheint also die Befürchtung zu geben, Schüler könnten die Hymne schmähen. Wie die Schulen mögliche Vergehen handhaben sollen, ist nicht bekannt. Bálint Kondor ist sich jedoch sicher: „So was führt bei keinem Schüler dazu, sich irgendwie Gedanken zu machen, wie man zu Bayern steht.“