Wenn der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) an diesem Mittwoch im Rahmen seiner zweitägigen Reise nach Polen auch das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau besucht, hat er ein ganz spezielles Gastgeschenk im Gepäck. In seiner jüngsten Sitzung nahm der Bundesrat einen Gesetzesantrag des Landes NRW an, der darauf zielt, den Handel mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus einzuschränken. Denn durch deren kommerzielle Verwertung bestehe die Gefahr, dass ihre vormaligen Besitzer abermals zu bloßen Nummern würden – etwa im Katalog eines Auktionshauses oder eines Onlineshops, wie es in der Begründung heißt. „Gleichzeitig erzielen gerade die Gegenstände besonders hohe Erlöse, an denen, in manchen Fällen wörtlich, besonders viel Blut haftet.“Anlass für die Initiative war eine im November vergangenen Jahres im letzten Moment gestoppte Versteigerung. Ein Auktionshaus in Neuss bot mehr als 600 Dokumente und Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus an, darunter waren Briefe von KZ-Insassen oder Gestapo-Karteikarten. Mit dem Hinweis „Gebrauchsspuren, sehr selten gesehen!“ pries das Unternehmen auch einen sogenannten Judenstern im Onlinekatalog an. Nach der breiten öffentlichen Empörung über die geplante Auktion konnte ein großer Teil der Gegenstände dank privater Spendengelder aufgekauft und von Landtagspräsident André Kuper an die Stiftung Auschwitz-Birkenau übergeben werden. Sie soll die Gegenstände an geeignete Gedenkstätten weitergeben.„Stille Zeugen eines staatlich organisierten Verbrechens“„Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken“, sagte der nordrhein-westfälische Minister für Bundesangelegenheiten, Nathanael Liminski (CDU). Es sei schwer zu ertragen, dass immer wieder mit Tagebüchern von Verfolgten, Briefen aus Konzentrationslagern oder sogenannten Judensternen als Devotionalien gehandelt werde. Zum Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer müsse dieser kommerzielle Handel in Zukunft unterbunden werden. „Diese Relikte sind keine Kuriositäten für Kataloge, sondern stille Zeugen eines staatlich organisierten Verbrechens.“ Geschichte sei kein Handelsgut, sondern ein Auftrag, sagte der Historiker, der auch Chef der Staatskanzlei in Düsseldorf ist.NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sprach von einem „juristisch unhaltbaren Zustand“. Wer NS-Propaganda verkaufe, werde bestraft, wer aber aus persönlichen Gegenständen der Opfer Profit schlage, bleibe bisher unbehelligt. Diese Lücke gelte es zu schließen. „Bisher können unsere Behörden bei der Vermarktung von NS-Opfergegenständen nur zuschauen.“ Sie bräuchten das rechtliche Werkzeug, um diesen geschmacklosen Geschäften einen Riegel vorzuschieben. „Denn ein konsequenter Rechtsstaat bekämpft nicht nur die Symbole der Täter, er schützt auch die Würde der Opfer.“Nordrhein-Westfalen orientiert sich bei seiner Initiative vor allem an Paragraph 83 des Strafgesetzbuches, der das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbietet. Das gilt auch für die Strafandrohung. Mit bis zu drei Jahren Haft oder mit Geldstrafe geahndet werden soll künftig auch der Handel mit Gegenständen, die einen unmittelbaren Bezug zu Opfern der NS-Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben.Für Museen, Archive, Forschung und Presse gelten AusnahmeregelnGemeint sind damit neben den erwähnten Gegenständen auch amtliche Dokumente, die Namen und Anschriften der Opfer oder Angaben zu deren Kindern, sonstige persönliche Merkmale wie Größe, Gewicht, Haar- und Augenfarbe, Erkrankungen oder körperliche und geistige Einschränkungen enthalten. Das Veräußerungsverbot soll ebenfalls für die Kleidung von Häftlingen in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern gelten. Es umfasst zudem nicht nur sogenannte Judensterne, sondern auch andere Kennzeichen wie rote Winkel (für politische KZ-Häftlinge) oder rosa Winkel (für homosexuelle männliche Insassen).Zugleich regelt der Entwurf, welche Formen des An- und Verkaufs legal bleiben. Museen, Archive, Bibliotheken und andere Institutionen, deren Zweck die Bewahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ist, sind vom Handelsverbot ausgenommen. Bei dieser an Paragraph 2 des Kulturgutschutzgesetzes orientierten Regelung geht es darum, dass die fraglichen Gegenstände „weiterhin erforscht und als Teil einer lebendigen Erinnerungskultur der Öffentlichkeit und insbesondere auch den künftigen Generationen zugänglich gemacht werden können“, wie es in der Begründung heißt. Erlaubt bleibt der Handel auch in Fällen berechtigter Interessen wie der wissenschaftlichen Forschung oder der Presseberichterstattung.Wojciech Soczewica, Generaldirektor der Stiftung Auschwitz-Birkenau, begrüßte die Bundesratsinitiative. Es existiere ein sehr großer Markt für diese Dokumente. Wenn sie in private Hände gelangten, werde das Schicksal der Opfer nicht vollständig dokumentiert, sagte Soczewica der Nachrichtenagentur dpa. Ebendas sei man auch den Nachkommen schuldig. In einigen Jahren werde es keine Zeitzeugen mehr geben. Umso wichtiger sei es, Dokumente, die auch „Beweismaterial der Verbrechen“ seien, zu sichern. Er hoffe, dass die Initiative aus NRW auch auf europäischer Ebene zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Handel von NS-Zeugnissen führe. „81 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz sollte hier ein bedeutendes Zeichen gesetzt werden. Es ist höchste Zeit.“
Gesetzesinitiative: Wie NRW den Handel mit Judensternen und Dokumenten von NS-Opfern unterbinden will
Briefe aus Vernichtungslagern, Gestapo-Karteikarten, KZ-Häftlingskleidung: Wie der Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern künftig unterbunden werden soll.














