Mike B. hatte nicht nur eine altruistische Motivation, als er seine beste Freundin erwürgte. So beschreibt es Martin Lubig, der Vorsitzende Richter einer Berliner Schwurgerichtskammer, am Montag. Es sei dem 41-Jährigen, wenn auch untergeordnet, darum gegangen, einen Menschen sterben zu sehen. „Doch unsere Rechtsordnung duldet es nicht, dass eine 35 Jahre alte, sterbenswillige Frau erwürgt wird“, sagt der Richter.

Wegen Tötens auf Verlangen verurteilt Lubig den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Demnach hatte Mike B. am 20. Mai 2020 die 35-jährige Virginia L. in deren Treptower Wohnung mit einem Unterarmwürgegriff getötet. Auf ihren eigenen Wunsch hin.

Darauf deute das Video, das der Angeklagte vier Tage zuvor gedreht habe, so Lubig. „Ich möchte hier über das Video sagen, dass ich Mike gebeten habe, mir bei der Tötung meiner Selbst zu helfen“, erklärte Virginia L. in dem kurzen Film, der im Prozess gezeigt wurde. Das beruhe auf einer freiwilligen Entscheidung.

Der technische Zeichner und die Erzieherin lernten sich 2015 in einer therapeutischen Theatergruppe kennen, waren seitdem beste Freunde. Virginia L. litt an einer posttraumatischen Belastungsstörung, der Borderline-Erkrankung und Depressionen. Bis zu ihrem Tod hatte sie eine Vielzahl von Therapien hinter sich. Der Wunsch nach dem eigenen Tod sei mal stärker, mal schwächer gewesen, sagt Lubig.