Die Kritik der obersten Finanzkontrolleure Mecklenburg-Vorpommerns ist vernichtend. „Kein Zuwendungsverfahren war fehlerfrei“, wird Rechnungshofpräsidentin Martina Johannsen im diesjährigen Finanzbericht zitiert. Bis auf wenige Ausnahmen habe es bei jeder geprüften Förderung Fehler in sämtlichen Phasen gegeben.

Mit anderen Worten: Das Wirtschaftsministerium von MV hat rund 37 Millionen Euro bewilligt, die nach Einschätzung des Rechnungshofes vielfach ohne ausreichende Prüfung vergeben wurden. Teilweise hätten nachvollziehbare Begründungen gefehlt, an anderer Stelle seien gesetzliche Vorgaben der Landeshaushaltsordnung nicht eingehalten worden.

Betroffen sind insgesamt sieben landeseigene Firmen und Vereine, darunter der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, die BioCon Valley GmbH, Invest in MV, die Landesenergie- und Klimaschutzagentur, die Verkehrsgesellschaft MV und die Landesverkehrswacht sowie die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung.

Regeln flächendeckend missachtet

Dabei gelten eigentlich klare rechtliche Vorgaben und Kontrollpflichten, wenn Steuergelder an Institutionen vergeben werden, die Aufgaben für das Land übernehmen. Und hier liegt der Kritikpunkt des Rechnungshofes: Genau diese wurden nach Ansicht der Prüfer flächendeckend einfach missachtet.