Im Strafprozess um den Tod einer Rauschgifthändlerin in Darmstadt hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Anwältin der Nebenklage, die die Angehörigen des Opfers vertritt, beantragte in der Verhandlung am Dienstagnachmittag, darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Verteidigung dagegen beantragte im Plädoyer eine Verurteilung lediglich wegen Totschlags und eine Strafe von nicht mehr als neun Jahren. Die Richter der Schwurgerichtskammer wollen ihr Urteil am Donnerstag der nächsten Woche verkünden.Im September 2025 war das Opfer schwer verletzt und noch lebend in einer Grünanlage an der Straße Am Kavalleriesand aufgefunden worden, bevor die 38 Jahre alte Frau kurz darauf dort starb. Wie ein Rechtsmediziner am Dienstag im Gerichtssaal berichtete, waren an ihrer Leiche 48 Stichwunden festgestellt worden.Die Staatsanwaltschaft sieht die Vorwürfe der Anklage durch die Aussagen von Zeugen und das Gutachten der Rechtsmedizin bestätigt, wie Staatsanwalt Alexander Mateja in seinem Plädoyer ausführte. Der Angeklagte, der 62 Jahre alte Russe Yury K., habe im Alter von 16 Jahren in seiner Heimat Russland angefangen, Rauschgift zu konsumieren. In den vergangenen Jahren habe er in Deutschland täglich Heroin und gelegentlich Kokain genommen. Finanziert habe er den Konsum unter anderem mit Diebstählen.Grünanlage war Umschlagplatz für RauschgiftDas spätere Opfer habe er gekannt, weil er von der Frau Drogen gekauft habe. Sie sei „Läuferin“ eines Dealers gewesen, habe also in dessen Auftrag Rauschgift an Käufer ausgehändigt und damit ihren eigenen Drogenkonsum finanziert. Der Angeklagte hat nach Ansicht der Anklage den Plan gefasst, sie ihres Rauschgifts zu berauben, weil er sie als Frau für ein „leichtes Opfer“ gehalten habe. Am Tattag im September habe er kein Geld gehabt, um Drogen zu kaufen, und seinen Plan in die Tat umgesetzt. Die Frau hatte erst zuvor einen Vorrat an Rauschgift von dem Dealer erhalten, wie der Staatsanwalt erläuterte.Zu dem Grünstreifen, einem Umschlagplatz für Drogen, habe der Angeklagte ein Küchenmesser mitgebracht. Damit habe er zugestochen und dabei auf den Hals, das Gesicht und den Oberkörper der Frau gezielt, also auf Stellen, an denen ein Messer schwerwiegende Verletzungen verursachen kann. Die Wucht der Stiche, bei denen Rippen angebrochen seien, zeige seinen „Tötungswillen“. 48 Mal habe er zugestochen, das sei eine „Übertötung“. Dann habe er das Rauschgift, das die Frau in einer Socke bei sich trug, an sich genommen und seine Flucht ins Ausland vorbereitet.Der Angeklagte habe zunächst behauptet, er habe sich gegen einen Angriff der Frau gewehrt. Dagegen spreche aber, dass er ihr Stiche am Rücken beigebracht habe. Im Prozess hat Yury K. dann ein Teilgeständnis abgelegt. Am ersten Prozesstag hatte er zugegeben, für den Tod der Frau verantwortlich zu sein. Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte habe aus Habgier gehandelt und mit der tödlichen Attacke den Raub der Drogen ermöglicht.Die Anwältin der Angehörigen der Getöteten, Christiane Steiert, sagte, das Teilgeständnis des Angeklagten solle wegen der erdrückenden Beweislage nicht strafmildernd berücksichtigt werden. Als strafverschärfend müsse gewertet werden, dass er während der Hauptverhandlung versucht habe, einen Zeugen der Tat einzuschüchtern und zu beeinflussen. Bei der Planung der Tat habe er angenommen, eine Frau sei leichter zu überfallen als ein Mann und habe ihre körperliche Unterlegenheit ausgenutzt. Das zeige eine „menschen- und frauenverachtende Einstellung“. Das und die Übertötung sprächen dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Frau habe einen entsetzlichen Todeskampf durchgemacht.Verteidiger Tobias Pribamsky sagte, die Tat habe sich so abgespielt, wie vom Staatsanwalt beschrieben. Sie sei aber nicht als Mord, sondern als Totschlag zu werten. Der Angeklagte habe jahrelang Heroin konsumiert, um Schmerzen in seinem Knie zu lindern. Das permanente Verlangen nach der Droge habe seinen Tagesablauf bestimmt. So habe der Mann von der Sucht und nicht von Habgier getrieben gehandelt. In seinem „letzten Wort“ bedauerte Yury K. seine Tat. Das Rauschgift habe sein Leben verdorben, die Abhängigkeit zu dem „tragischen Ereignis“ geführt.