Quelle: dpa Bayern
19. Mai 2026, 14:37 Uhr
In Bayern kann man sich bei vielen Behördengängen künftig beglaubigte Kopien als Belege sparen. (Illustration)
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In Bayern müssen für Anträge bei Behörden künftig weder beglaubigte Kopien noch - sofern verlangt - eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. In Zukunft reichten für alle im Landesrecht verankerten Bestimmungen einfache Kopien, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Anstelle der Geburtsurkunde genüge der Personalausweis. «Ich glaube, jeder kann sich vorstellen, was das für eine Vereinfachung ist.»










