Es gibt einen Ort in der Frankfurter Innenstadt, an dem wird die Meinungsfreiheit entweder verteidigt oder bedroht – das ist Ansichtssache. Der Weg dorthin führt durch ein öffentliches Parkhaus. Die Auffahrt zur sechsten Ebene versperrt ein Rolltor, daneben eine Klingel ohne Aufschrift. Nach kurzem Warten schieben sich die stählernen Lamellen nach oben, auf dem verwaisten Parkdeck lehnen zwei Fahrräder an der Wand, durch Glaswände dringt diffuses Licht.Ein Justizbeamter öffnet eine schwere Tür. Wer sich bis hierher in einem Agentenfilm wähnte, den holt die Betriebsamkeit einer hessischen Behörde auf den dunkelgrauen Teppichboden zurück: In den verborgenen Büros arbeitet die Zentralstelle zur Bekämpfung von Internet- und Computerkriminalität, kurz ZIT.Deren Staatsanwälte führen seit 2010 Verfahren gegen die Verbreiter von Kinderpornographie, gegen Kriminelle im Darknet, gegen Hacker. Und seit sieben Jahren auch gegen Durchschnittsbürger, die Beleidigungen oder Volksverhetzung ins Internet schreiben. Oberstaatsanwalt Benjamin Krause, Leiter der ZIT, sagt: „Ich wollte mich anfangs gar nicht um das Thema Hate Speech kümmern und habe das als Kleinkriminalität abgetan.“ Meist enden die Verfahren, die am Amtsgericht verhandelt werden, mit einer Geldstrafe, oder der Angeklagte verlässt den Gerichtssaal straffrei, wenn er Reue zeigt und sich vorher nichts hat zuschulden kommen lassen.