Ob Kata, Kime oder Kiai: Ein Bub aus dem Landkreis München dürfte seine Techniken und Bewegungen in der japanischen Kampfkunst so exzellent ausgebaut haben, dass er locker als Karate-Kid durchgehen könnte. Jedoch die Höflichkeit, Disziplin und der Respekt, die der Karate-Unterricht verlangt, bezogen sich offenbar nicht auf das Monetäre. Denn der Vater des kleinen Sportlers zahlte nicht für das Training, zwei Jahre lang. Das Amtsgericht München gab ihm jetzt Nachhilfe in rechtlicher Etikette.Sieben Jahre alt war der Filius, als er im Landkreis München in einer Karateschule aufschlug und sein Vater für sechs Monate einen Vertrag abschloss. Die Gebühren legte er bar auf den Tresen und der Sohn übte fleißig von August 2021 bis einschließlich Januar 2022. Offensichtlich war der Bub vom Kampfsport so angetan, dass er weitermachen wollte, also griff der Vater erneut in die Tasche und schloss einen weiteren Vertrag für das nächste halbe Jahr ab.Allerdings erschien der junge Sportler auch nach Ablauf dieses Vertrages weiterhin im Studio. Das fiel in der Karateschule lange nicht auf – bis ins Jahr 2024. Da nämlich kam der Vater und wollte für die Zeit ab Dezember 2024 einen neuen Vertrag abschließen. Der Kassensturz im Karatestudio ergab, dass der Junge von September 2022 bis November 2024, also über zwei Jahre lang, ohne Bezahlung trainiert hatte.Nun zog die Karateschule vor Gericht und verklagte den Erziehungsberechtigten auf Erstattung von 1539 Euro, für 27 Monatskarten zu je 57 Euro. Der Vater bestritt seinerseits, dass der Bub durchgehend beim Training war. Er habe lediglich an separat gebuchten Trainingscamps teilgenommen, führte er an. Zudem fehle für die genannte Zeit ein Vertrag, und damit gebe es keine Rechtsgrundlage für die Honorarforderung. So teilt es das Münchner Amtsgericht in einer Presseerklärung mit.Vor Gericht fand der Vater schließlich seinen Sensei, also seinen Meister: Denn der Amtsrichter nahm den Vertrag genau unter die Lupe und kam zu dem Schluss, dass dieser zwar mit „Mitgliedschaft“ überschrieben war, es sich aber um einen Dienstvertrag handelte. Da die Klägerin eine GmbH sei, „scheidet eine Mitgliedschaft aus“, so das Urteil. Der befristete Dienstvertrag sei von beiden Seiten fortgesetzt worden, „sodass dieser auf unbestimmte Zeit verlängert wurde“.Die Causa wurde mündlich verhandelt und das Karatestudio legte umfangreiche Aufzeichnungen vor, um zu belegen, dass der Sohn des Beklagten regelmäßig trainiert hatte. Der Vater bestritt dies, räumte aber gleichzeitig ein, dass sein Sohn auch in der Folgezeit an Prüfungen in dem Karatestudio teilgenommen hatte. Und laut Gericht vermochte der Mann nicht zu erklären, wo sein Karate-Kid seine Fähigkeiten so verbessert haben könnte, um im Rangsystem der Sportart aufzusteigen.„Die einvernehmliche Fortsetzung des Trainings kann dem Beklagten nicht verborgen geblieben sein“, schloss das Gericht. Es verurteilte den Vater zur Zahlung des ausstehenden Betrages, das Urteil ist rechtskräftig.
München: Vater zahlt zwei Jahre kein Karate-Training
Ein Junge trainierte zwei Jahre Karate ohne Bezahlung - erst dann fiel es auf. Das Amtsgericht verurteilte den Vater zur Nachzahlung von 1539 Euro.






