Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) kritisiert den aktuellen Entwurf des Medizinregistergesetzes scharf und warnt vor einer zunehmenden Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten ohne aktive Zustimmung der Betroffenen. Er fordert die „Beibehaltung echter informierter Einwilligungen“ und kritisiert den Trend zu Widerspruchslösungen wie bei der elektronischen Patientenakte (ePA), bei der Versicherte erst widersprechen müssen, um keine ePA zu haben. „Viele Bürger verstehen schon heute kaum noch, welche Gesundheitsdaten wo gespeichert, verknüpft oder ausgewertet werden. Gerade bei psychotherapeutischen Daten reicht eine bloße Widerspruchslösung aus unserer Sicht nicht aus“, so das DPNW.
Der Entwurf ginge „weit über klassische Forschungsregister hinaus“ und schaffe die Grundlage für eine „immer umfassendere Zusammenführung und Auswertung sensibler Gesundheitsdaten“. Es verweist zudem darauf, dass in psychotherapeutischen Behandlungen oft Themen wie „Traumatisierungen, familiäre Konflikte, Beziehungsmuster, Ängste oder intime biografische Erfahrungen thematisiert“ werden und „bereits der Eindruck zunehmender staatlicher oder institutioneller Datenerfassung“ das für die Behandlung notwendige Vertrauen beeinträchtigen könne. Daher fordert es, dass psychotherapeutische Daten nicht registerübergreifend verknüpft werden können.






