Protokoll einer Retraumatisierung: Wenn der Staat das Treffen mit dem prügelnden Ex anordnet Tausende von Kindern leiden jedes Jahr unter der Trennung ihrer Eltern. Dass sich völlig zerstrittene frühere Partner zusammenraufen müssen, hat eine gewisse Logik – aber der Preis dafür kann hoch sein.16.05.2026, 05.30 Uhr7 LeseminutenIllustration Ida Götz / NZZMaja Aufdermauer* hat Angst. Ihr Ex-Partner schreit sie an, sie fühlt sich bedroht. Sie versteckt sich hinter einem Stuhl. Eigentlich sind sie in der Praxis eines auf zerrüttete Familien spezialisierten Psychotherapeuten, um ihre Zukunft zu regeln. Um einen Weg zu finden, wie sie die gemeinsame Obhut für ihr kleines Kind ausüben können. Doch das Treffen läuft komplett aus dem Ruder. Genau so, wie es Maja Aufdermauer befürchtet hat.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Auf die missglückte Mediation, auf die sie heute noch mit Schrecken zurückblickt, hatte sich Aufdermauer nicht freiwillig eingelassen: Ein Gericht in ihrem Wohnkanton drängte sie dazu. Dies, obwohl die Gewalttätigkeit des Ex-Partners aktenkundig ist und Aufdermauer allen Grund hatte, nicht mit ihm in einem Raum sein zu wollen. Doch solche Bedenken seien nicht berücksichtigt worden, sagt sie.Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) oder ein Gericht können Mediationen anordnen. Sie sollen dem Kindswohl dienen. Rund 20 000 Kinder sind in der Schweiz pro Jahr von einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen. Oft sind Mutter und Vater so zerstritten, dass sie eine vernünftige Aufgabenteilung nicht selbst hinbekommen. Die Konsequenz: Jedes zehnte Scheidungskind verliert laut dem Familienbericht des Bundesamts für Statistik von 2021 den Kontakt zu einem Elternteil, in den allermeisten Fällen zum Vater.Den Ex nicht dämonisierenEine Mediation kann helfen. Doch ist sie auch sinnvoll, wenn es in einer Beziehung zu Gewalt gekommen ist? Nein, findet Maja Aufdermauer.Sie sagt, sie habe mehrere Jahre physische und psychische Gewalt durch ihren Ex-Partner erlebt, den sie konsequent nur «Kindsvater» nennt. Als sie es nicht mehr aushielt, trennte sie sich und suchte mit dem Kind Zuflucht in einem Frauenhaus. Die Kesb-Vertreter bestanden darauf, dass das Kind Kontakt zum Vater hat, und mahnten Aufdermauer, sie dürfe ihren Ex-Partner nicht dämonisieren.Eines Tages eskalierte die Situation. Maja Aufdermauer und ihr Ex-Partner stritten sich – und er schlug sie ins Gesicht, in Anwesenheit des Kindes. Gegenüber den Behörden gab er dies zu. Ebenso, dass er bereits früher Drohungen ausgesprochen hatte.Die Folge war ein Kontaktverbot. Dennoch verfügte das Gericht später das gemeinsame Sorgerecht, basierend auf einem Gutachten, das dem Vater die Erziehungsfähigkeit bescheinigt. Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit einer Gesetzesänderung 2014 der Regelfall. Seither sollen die Eltern die grundlegenden Entscheidungen in der Erziehung gemeinsam treffen, etwa bezüglich der Ausbildung oder medizinischer Eingriffe.Schlechter Partner, guter Vater?Selbst wenn es in der Beziehung der Eltern zu schwerster Gewalt kommt, ist das kein zwingendes Ausschlusskriterium für das gemeinsame Sorgerecht. Dieses wird einem Elternteil in der derzeitigen Praxis nur dann verweigert, wenn die Person eine Gefahr für das Kind selbst darstellt – es kommt praktisch nie vor. Man folgt also der Prämisse, dass ein schlechter Ehemann kein schlechter Vater sein muss.Anne-Lea Portmann findet diese Schweizer Praxis problematisch. Sie ist Menschenrechtsexpertin und Vorstandsmitglied des Vereins Sisters DV, der sich um Frauen kümmert, die von Partnergewalt betroffen sind. Die Forschung zeige klar, dass Gewalt gegen die Mutter auch Auswirkungen auf die Kinder habe, sagt Portmann. Etwa in Form von stagnierendem körperlichem und geistigem Wachstum oder bei der Fähigkeit, Bindungen einzugehen.Portmann fordert deshalb, dass Väter, die physische, psychische oder finanzielle Gewalt ausüben, das Sorgerecht verlieren sollen. Denn allzu oft beobachte sie, dass die Männer das Sorgerecht als Druckmittel einsetzen gegen die Ex-Partnerin: Sie können etwa die Unterschrift für die Anmeldung in einer Kita verweigern. Oder für das Ausstellen eines Reisepasses – und damit verhindern, dass Mutter und Kind in die Ferien reisen. Auch gegen einen Umzug können sich die Ex-Partner stellen.Aus Sicht von Portmann verstösst die Schweiz gegen das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Die Konvention, die die Schweiz vor bald zehn Jahren ratifiziert hat, hält fest: Die teilnehmenden Staaten müssen sicherstellen, dass «gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden» und dass «die Ausübung von Besuchs- oder Sorgerecht weder die Rechte noch die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet».Überforderter TherapeutHält man am gemeinsamen Sorgerecht fest, hat es eine gewisse Logik, dass zerstrittene Eltern einen Modus Vivendi finden sollen, um wichtige Entscheide für ihre Kinder gemeinsam zu treffen. Maja Aufdermauer musste deshalb in die Mediationssitzungen mit ihrem Ex. Es gelten dabei eigentlich strikte Regeln: Die ehemaligen Partner müssen einen Abstand einhalten, und sie sollen nicht direkt miteinander sprechen, sondern via den Elternberater. Doch im Fall von Aufdermauer ist dieser Ansatz gescheitert.Sie sagt, sie habe sich bei den Sitzungen nicht ausreichend geschützt gefühlt, die Rahmenbedingungen seien nicht stabil genug gewesen. Es ging bei den Gesprächen um vieles, nur nicht um das Wohl des Kindes. «Es war auf keinen Fall die geeignete Massnahme, um zum ersten Mal wieder mit dem Kindsvater im gleichen Raum zu sitzen.»Nach der Sitzung, die eskaliert ist, sei sie agitiert gewesen und sei stundenlang ziellos durch die Stadt gelaufen, sagt Aufdermauer. «Ich wurde in diesen Sitzungen retraumatisiert. Ich habe die Gewalt, die ich in der Beziehung erlebt habe, selbst jahrelang bagatellisiert. Dann ist es umso schlimmer, wenn meine Ängste in einer Therapie nicht genug ernst genommen werden.»Aufdermauer fragt sich auch, was die Sitzungen inhaltlich hätten bringen sollen. Denn die Vorstellungen lagen meilenweit auseinander. Der Ex-Partner wollte Aufdermauer anrufen und das Kind vor ihre Tür bringen können, trotz dem Kontaktverbot. «Und ich musste erklären, warum ich das nicht möchte – obwohl das ja offensichtlich war.»Sie sagt, sie müsse kämpfen, um vom «System» nicht an die Wand gedrückt zu werden. Ihr Glück sei, dass sie gebildet und Schweizerin sei und über ein gutes soziales Umfeld verfüge. «Doch nicht alle von Gewalt betroffenen Mütter haben diese Schutzfaktoren.»Ein MachtungleichgewichtDas Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat 2024 einen umfangreichen Bericht publiziert über Kinder, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind. Dabei mahnen die Autorinnen, dass Massnahmen, die dazu dienen, den Elternkonflikt zu lindern oder die Eltern für die Situation des Kindes zu sensibilisieren, ungeeignet sein könnten. Dies angesichts der bei «häuslicher Gewalt oft bestehenden Machtasymmetrien und der (Schutz-)Bedürfnisse des gewaltbetroffenen Elternteils».Besonders gelte dies für Massnahmen, «die persönliche Treffen und Gespräche zwischen dem gewaltbetroffenen und dem -ausübenden Elternteil beinhalten», also Mediationen oder Paarberatungen. Die Autorinnen bemängeln, dass die zuständigen Behörden auch bei häuslicher Gewalt tendenziell Massnahmen zur Linderung des Elternkonflikts anordnen – und nicht solche, die auf eine Behandlung des Gewaltverhaltens abzielen. Das könnte etwa ein Lernprogramm gegen häusliche Gewalt sein, das der «gewaltausübende Elternteil» absolvieren müsste, ohne dass die (Ex-)Partnerin involviert wäre.Der Bundesrat hat jedoch andere Pläne. In einem im Sommer 2025 veröffentlichten Bericht zu Familiengerichtsbarkeit und Familienverfahren hält er fest, dass «auch und gerade im Gerichtsverfahren» versucht werden sollte, Konflikte zwischen den Eltern im Interesse und zum Schutz der Kinder so weit wie möglich zu reduzieren. Daher solle das Gericht die Eltern zur Teilnahme an einem Konfliktlösungsprogramm verpflichten oder zu einem Mediationsversuch auffordern können.Der Bundesrat stützt sich dabei auch auf Erkenntnisse aus der Stadt Bern. Dort läuft seit 2023 ein Pilotprojekt mit Zwangsmediationen für stark zerstrittene Eltern. Die Universität Freiburg hat die Massnahme untersucht und kommt zu einem positiven Schluss. In mehr als zwei Dritteln der Fälle konnte eine Einigung der Eltern erzielt werden oder immerhin eine Teileinigung. Fast die Hälfte der zerstrittenen Eltern schloss eine Vereinbarung ab zur gemeinsamen Kinderbetreuung oder zum Besuchsrecht.Der Zwischenbericht basiert indes auf kleinen Stichproben, wie die Freiburger Autoren selbst einräumen. Deshalb gibt es in Forscherkreisen Fragezeichen bezüglich der Aussagekraft der Erkenntnisse. Dies hat das Bundesamt für Justiz im letzten Juli nicht davon abgehalten, die Bewilligung für eine Verlängerung des Pilotprojekts zu erteilen.Kritik an Plänen des BundesratsDie Menschenrechtsexpertin Portmann fürchtet drastische Auswirkungen auf viele Frauen und Kinder, sollte es wirklich zu einer nationalen Mediationspflicht für zerstrittene Eltern kommen. Beim Berner Pilotprojekt gilt zwar schwere Gewalt als Ausschlusskriterium. Doch Portmann fragt sich, wie man das definieren wolle: «Braucht es dazu erst einen versuchten Femizid?» Sie fordert deshalb, dass auch dann auf Mediationen verzichtet werden soll, wenn keine physische Gewalt im Spiel ist, aber andere Formen von Gewalt: Erniedrigungen, soziale Isolierung, Manipulationen oder die Verweigerung von Unterhaltszahlungen.Noch weiter geht Paula Krüger. Sie ist Professorin am Institut für Sozialarbeit und Recht an der Hochschule Luzern und Mitverfasserin des Berichts des Gleichstellungsbüros. Sie findet, Mediationen sollten in jedem Fall freiwillig sein. Es gebe keine eindeutigen und zuverlässigen Merkmale, an denen man Paare erkennen könne, deren Beziehung gewaltgeprägt sei. Deshalb nütze es auch kaum etwas, eine Ausnahmeregelung einzuführen, die gewaltbetroffene Personen von einer Mediationspflicht entbinde.Bei Maja Aufdermauer und ihrem Ex-Partner hat sich die Situation mittlerweile etwas beruhigt. Sie teilen sich die Obhut, das Kind wohnt bei der Mutter, verbringt aber Wochenenden und einen Teil der Ferien mit dem Vater. Wenn es etwas zu besprechen gibt, machen sie das per E-Mail. Umso unnötiger findet sie, dass das Thema Mediation auch mehrere Jahre nach der Trennung noch nicht vom Tisch ist.Die letzte gemeinsame Elternberatung wurde abgebrochen, nachdem es bei einer Sitzung erneut zu einem Streit gekommen war. Der Therapeut hat der Kesb trotzdem empfohlen, für das entfremdete Elternpaar weitere Sitzungen anzuordnen, der Entscheid ist hängig. Aufdermauer hofft, dass es nicht so weit kommt. «Ich weiss, dass es wieder eskalieren würde.»* Name von der Redaktion geändertPassend zum Artikel
Mediationen um jeden Preis: Gerichte zwingen Gewaltopfer zum Kontakt mit Ex-Partnern
Tausende von Kindern leiden jedes Jahr unter der Trennung ihrer Eltern. Dass sich völlig zerstrittene frühere Partner zusammenraufen müssen, hat eine gewisse Logik – aber der Preis dafür kann hoch sein.








