„Es besteht allgemeine Schulpflicht.“ So steht es in der Verfassung von Sachsen-Anhalt, Artikel 25 Absatz 2. Die AfD macht sich daraus nichts; sie macht sich auch nichts aus dem Grundgesetz, aus dem sich ein „Grundrecht auf schulische Bildung“ ergibt; die AfD macht sich nichts aus dem Bundesverfassungsgericht, das dieses Grundrecht eindrucksvoll proklamiert hat und das die Schule und den staatlichen Erziehungsauftrag eindringlich verteidigt. Die Schule sei, so sagen die höchsten Richter, die einzige Institution, in der Kontakte mit der Gesellschaft und unterschiedlichen Auffassungen „nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind“. Die Allgemeinheit, so Karlsruhe, habe daher ein berechtigtes Interesse daran, „der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften‘ entgegenzuwirken.“ Die AfD hat ein solches Interesse nicht. Sie will nach ihrer Regierungsübernahme die Schulpflicht abschaffen.