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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer will Internetplattformen stärker in die Verantwortung nehmen. Vizekanzler Lars Klingbeil spricht sogar davon, sie zu „bändigen“. Unser Gastautor, selbst Rechtsanwalt, vermutet: Es geht um die Regulierung von Meinungen.

Als Konrad Adenauer 1960 ein vom Bund beherrschtes Staatsfernsehen einführen wollte, scheiterte er in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht stoppte die „Deutschland-Fernsehen GmbH“ am 28. Februar 1961 und stellte fest, dass der Rundfunk als Faktor der Meinungsbildung staatsfern organisiert sein müsse und „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert“ werden dürfe. Karlsruhe zog ausdrücklich die Verbindung zu Weimar: Dort sei der Rundfunk zentral organisiert und staatlich kontrolliert gewesen, was die spätere Instrumentalisierung zu Propagandazwecken erst möglich machte.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer scheint diese Warnung aus Karlsruhe nicht geläufig. In einem WELT-Gastbeitrag („Wenn YouTube das neue Fernsehen ist, braucht es neue Regeln“) fordert er „Regeln für die Auffindbarkeit – für Prominenz“ und empfiehlt ausgerechnet die Landesmedienanstalten als „Orientierung für die digitale Welt“. Außerdem dürfe der Staat, so Weimer, „nicht selbst zum Schiedsrichter über Inhalte werden“.