Frankfurt. Bei der Nachlassplanung denken die meisten Menschen zunächst an ihre physischen Wertgegenstände, also Immobilien, Autos, Schmuck, Kunstwerke und Ähnliches. Dazu kommt das Vermögen auf Bankkonten und in Depots. Doch auch der digitale Nachlass sollte geregelt werden. Er umfasst weit mehr als nur die Zugangsdaten zum Onlinebanking.
Vermögen: Digitaler Nachlass – fünf klassische Irrtümer
Wer seinen Nachlass plant, denkt meist zuerst an Geldvermögen und Immobilien. Doch auch für digitale Daten, Online-Zugänge und Krypto-Vermögen braucht es Regelungen.









