Der 20-Jährige wurde wegen mehrfacher Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses bestraft.
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Wer an Weihnachten 2024 im Zürcher Unterland sehnlichst auf eine Weihnachtskarte von seinen Liebsten wartete, konnte ebenso gut warten, bis die Hölle zufriert. Denn die Karte lag möglicherweise in einem Wald und rottete verschwiegen vor sich hin.






