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Debatte um Arbeitszeit: 8-Stunden-Tag oder 48-Stunden-Woche – das ist jetzt die Frage Die Bundesregierung plant, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Was bedeutet das? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Sophie Crocoll 13.05.2026 - 14:40 Uhr Gute Miene zum bösen Spiel? Gewerkschaftschefin Yasmin Fahimi (links) hält nichts von den Plänen, das Arbeitszeitgesetz anzupassen (hier mit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf dem DGB-Bundeskongress) Foto: IMAGO/Chris Emil Janßen„Acht-Stunden-Killerin. Wer hat uns verraten?“, lautet der Schriftzug. Geschmiert auf die Fassade des Wahlkreisbüros von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) in Duisburg. Wer die Worte an der Wand hinterlassen hat, weiß die Polizei noch nicht. Wogegen der Ärger sich richtet, scheint dagegen klar zu sein: Die Bundesregierung plant, das Arbeitszeitgesetz anzupassen und die tägliche durch eine wöchentliche Zahl an Arbeitsstunden zu ersetzen, die nicht überschritten werden darf.Als zuständige Ministerin hat Bas gerade für Juni den Gesetzentwurf angekündigt. Arbeitgeberverbände fordern schon lange mehr Flexibilität. Gewerkschaften warnen ebenso lange davor. Die wichtigsten Fragen und Antworten.Wie ist die Arbeitszeit aktuell geregelt?Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie lange Beschäftigte arbeiten dürfen. Maßgeblich ist der Acht-Stunden-Tag: Acht Stunden pro Tag sind derzeit die Obergrenze, auf dieser Basis ergibt sich eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen elf Stunden Ruhezeit liegen, auch Pausen sind verbindlich geregelt.Arbeitswelt Arbeitszeit und Homeoffice: Wie Deutschland wirklich arbeitet Eine große EU-Umfrage zeigt, wie viel die Deutschen im Vergleich arbeiten, wie verbreitet Homeoffice ist und warum Karrierechancen und Zufriedenheit schwächer ausfallen. von Dominik ReintjesAllerdings können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden täglich ausdehnen – wenn sie die Mehrarbeit später durch kürzere Arbeitstage ausgleichen und innerhalb von sechs Monaten im Schnitt acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten gelten Sonderbestimmungen, etwa im öffentlichen Dienst und bei Transportunternehmen, also dort, wo Abläufe oder Aufgaben besondere Einsatzzeiten erfordern. Zudem setzen die gesetzlichen Vorgaben den Mindeststandard: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge können abweichende Arbeitszeiten festschreiben – dürfen Beschäftigte aber nicht schlechter stellen als das Gesetz.Was will die schwarz-rote Koalition nun ändern?Union und SPD wollen die bisherige tägliche Grenze von acht Stunden für Beschäftigte durch eine Wochenregel ersetzen: Künftig soll gesetzlich vor allem eine Obergrenze von 48 Stunden pro Woche gelten. Das würde die Arbeitszeitplanung flexibilisieren – etwa, indem regelmäßig an einzelnen Tagen länger gearbeitet und die Mehrarbeit an anderen Tagen durch kürzere Schichten ausgeglichen wird.Zwar blieben die Ruhezeiten zentral: Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen weiterhin elf Stunden oder mehr liegen. Rechnet man die geplanten Vorgaben zusammen, könnten – je nach Ausgestaltung – aber nahezu 13 Stunden Arbeit am Stück möglich werden. In einigen Branchen sind unter bestimmten Bedingungen schon heute Abweichungen bei der Ruhezeit vorgesehen.Wie stehen die Arbeitgeber zu dem Vorhaben?Arbeitgeberverbände betonen, eine Wochenregel führe nicht zu mehr Arbeit. Entscheidend sei, die vertraglich vereinbarte Stundenzahl leichter über die Woche verteilen zu können, um Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu sichern. Zum Beispiel für Handwerksbetriebe, die einen Auftrag noch abschließen wollen. Oder Gastwirte, die bei Veranstaltungen nicht mitten im Betrieb wegen einer starren Tagesgrenze abbrechen können.Von flexibleren Wochenmodellen könnten gerade Frauen in Teilzeit profitieren, lautet ein weiteres Argument von Arbeitgebervertretern – und ihr Stundenvolumen bei Bedarf eher ausweiten.Zusätzlich fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) allerdings weitergehende Schritte: Die gesetzliche Ruhezeit solle von elf auf neun Stunden sinken und sich in zwei Blöcke aufteilen lassen, davon ein zusammenhängender Block von mindestens acht Stunden.Und wie sehen es die Gewerkschaften?Sie könne von dem Vorhaben nur abraten, sagte die Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Yasmin Fahimi, gerade der „Süddeutschen Zeitung“. Den Beschäftigten werfe man in der Debatte vor, sie wären nicht leistungsbereit. „Respektlos“ nannte Fahimi das. Der Ton jedenfalls ist gesetzt. Beim DGB-Kongress am Dienstag gab es für den Kanzler prompt Pfiffe und Buh-Rufe aus der Teilnehmerschaft.Fahimi und andere Gewerkschaftsleute stören sich daran, per Gesetzesänderung „das Machtverhältnis nur Richtung Arbeitgeber“ zu verschieben. Beschäftigte könnten gezwungen werden, länger zu arbeiten, und hätten kaum eine Möglichkeit, sich zu widersetzen. „Das wäre gesundheitsschädlich, würde die Produktivität mindern und die Vereinbarkeit mit der Familie einschränken“, sagte Fahimi. Falls erforderlich, sei man bereit, Proteste auf der Straße zu organisieren.Wie hängt die Arbeitszeiterfassung mit der Reform zusammen?Mit der Reform soll es auch eine Regelung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung geben. Deutschland muss ohnehin eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dazu umsetzen. Bereits heute sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Die genaue gesetzliche Regelung steht aber noch aus.Bärbel Bas‘ Vorgänger im Amt, Hubertus Heil, hatte schon im Frühjahr 2023 eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes mit Blick auf die Zeiterfassung angekündigt und versprochen, sie so zu „gestalten, dass sie für die Betriebe nicht zu unnötiger Bürokratie führt“.Heil verschleppte das Projekt allerdings, schließlich scheiterte die Ampel und das Vorhaben wurde nicht umgesetzt.Nun ist Arbeitsministerin Bas am Zug. Sie versucht, die Pläne zu nutzen, um den Gewerkschaften die gesamte Reform schmackhafter zu machen – da sich damit besser überprüfen ließe, ob die Vorgaben eingehalten werden. Bas hat ihren Gesetzentwurf für Juni angekündigt. „Es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“, sagte sie gerade.Ob das reicht, um die Kritiker des neuen Gesetzes zu besänftigen, wird sich zeigen müssen. 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