Verden (dpa) - Für die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette ist die Sache klar: Es gibt keine Beweise dafür, dass Klette an den ihr vorgeworfenen acht bewaffneten Raubüberfällen mit Millionenbeute beteiligt war. „Ohne eine solche Schuldzuweisung muss sie freigesprochen werden“, sagte der Anwalt.
Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, erklärte ihr Anwalt Lukas Theune am Ende des gemeinsam mit seiner Kollegin vorgetragenen Plädoyers. Für diese Straftat käme allerdings nur eine Bewährungsstrafe infrage. Der Haftbefehl gegen Daniela Klette müsse somit aufgehoben werden, erklärte er.
Anwalt rechnet mit einer Verurteilung Klettes
Der Verteidiger sagte, er rechne jedoch nicht damit, dass das Landgericht Verden dieser Forderung nachkomme. In Richtung der drei Berufsrichter sagte er: „Wir wissen, dass Sie hier unter einigem Druck stehen.“ Daher mache er sich keine „Illusionen“ und rechne mit einer Verurteilung Klettes im Sinne einer „Kollektivschuld“.
Die Deutsche war im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen worden, Ermittler fanden dort Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro Bargeld. Nur das stehe zweifelsfrei, und nur dafür könne sie verurteilt werden, so der Anwalt am Ende des stundenlangen Schlussvortrages. Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass die 67-Jährige bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft sitze, keine Vorstrafe habe und die letzte ihr vorgeworfenen Taten schon zehn Jahre zurückliege. Auch das Alter der Angeklagten sei beim Strafmaß zu berücksichtigen.






