Frankfurt. Geht es um hinterzogene Steuern, ist mit dem deutschen Rechtssystem nicht zu spaßen. Eine Statistik des Bundesfinanzministeriums zeigt das deutlich: Im Jahr 2024 haben die Staatsanwaltschaften und Gerichte 11.729 Steuerstrafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. In 5559 Fällen kam es zu einem Urteil oder einem Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung.