PfadnavigationHomeRegionalesSachsenMord an Jogger - Lebenslange Haft für Frau und KomplizeStand: 13.05.2026Lesedauer: 2 MinutenDas Landgericht Dresden verurteilte die Angeklagte zu lebenslanger Haft. (Archivbild)Quelle: Robert Michael/dpaDer 76-Jährige starb, weil seine Ehefrau das Erbe haben wollte. Ihrem Mittäter stellte sie Bezahlung in Aussicht. Beide spricht das Gericht des Mordes schuldig.Wegen des Mordes an einem 76-jährigen Jogger in Klipphausen-Ullendorf im Landkreis Meißen sind dessen Witwe und ein Komplize zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Ramona B. ihren Ehemann tötete, weil sie an das Erbe kommen wollte, wie es bei der Urteilsverkündung am Landgericht Dresden hieß. Dem 77-jährigen Mitangeklagten Claus T. versprach die 53-Jährige demnach Bezahlung für seine Unterstützung.Ehemann beim Joggen von hinten mit Auto angefahrenDie Frau fuhr laut Urteil ihren ahnungslosen Ehemann Peter B. am Morgen des 27. September 2024 während seiner Joggingrunde mit einem nicht zugelassenen und ausschließlich für die Tat angeschafften Auto gezielt von hinten an. Durch den Aufprall wurde der Mann zunächst auf die Motorhaube des Wagens geschleudert und fiel seitlich herunter an den Fahrbahnrand. Dort fuhr die 53-Jährige über den am Boden liegenden 76-Jährigen, der an seinen schweren Verletzungen vor Ort starb. Die Witwe wurde am Tag darauf festgenommen.Der 77-jährige Mitangeklagte wusste nach Überzeugung des Gerichts von den Tatplänen. Er besorgte das Auto und organisierte das Abschleppfahrzeug, mit dem er das Tatfahrzeug erst zu einem vereinbarten Übergabeort brachte, es nach der Tat sofort abholte und zu einer Werkstatt brachte. Den Termin in der Werkstatt hatte er bereits vor der Tat vereinbart und dabei einen Pkw mit einem Schaden vorne rechts angekündigt. Für den Kauf des Autos und weitere Kosten zur Tatvorbereitung erhielt der 77-Jährige zunächst 15.000 Euro, weitere 5.000 Euro wurden im Abschleppfahrzeug gefunden.Mord mit Heimtücke und aus Habgier begangen«Es ginge nicht viel mehr», kommentierte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls das Strafmaß. Beide Angeklagten hätten mit Tötungsabsicht gehandelt. Weil Peter B. von hinten angefahren wurde, sei er völlig arg- und wehrlos gewesen. Das habe seine Ehefrau bewusst ausgenutzt. Das Mordmerkmal der Heimtücke sahen die Richter damit als erwiesen an. Da das Vermögen des Mordopfers Dreh- und Angelpunkt gewesen sei, stellte das Gericht zudem Habgier als Tatmotiv fest.Ramona B. habe auch mit einem großen Maß an Brutalität gehandelt, sagte Pröls. Sie sei der Motor und die entscheidende Initiatorin gewesen. Ohne den Tatbeitrag von Claus T. sei die Tat aber nicht durchführbar gewesen. Dieser sei maßgeblich für das Gelingen gewesen. Der 77-Jährige sei im Voraus auch in die Planung eingeweiht gewesen.dpa-infocom GmbH