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Nach einem Messerangriff folgt die Kündigung der Wohnung. Die Vermieterin wirft den Mietern vor, den Täter zu kennen. Doch das reicht nicht aus.
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Nach einem Messerangriff folgt die Kündigung der Wohnung. Die Vermieterin wirft den Mietern vor, den Täter zu kennen. Doch das reicht nicht aus.

Braucht ein Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Verwandte, darf er wegen Eigenbedarf kündigen. Dagegen wehren sich Mieter…

Kündigt ein Vermieter ohne tragfähigen Grund, muss er zahlen. Das zeigt der Fall einer Hautärztin, der das Gericht ihre höheren…

Ein Mann dringt in eine Wohnung in einem Studentenwohnheim in Darmstadt ein und bedrängt dort eine junge Frau. Dann drückt er ihr…

In München gilt eine Mieterin seit Jahren als vermisst. Die Polizei stellt die Suche ein. Zurück bleibt die Wohnungseigentümerin…

Ein 36-Jähriger sticht in einer Unterkunft mit einem Küchenmesser zu. Das Opfer muss notoperiert werden und ist weiter in…

Mietverträge können durch Klauseln eine stillschweigende Verlängerung ausschließen. Ein Vertragsausstieg schützt nicht vor…