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Nach einem Messerangriff folgt die Kündigung der Wohnung. Die Vermieterin wirft den Mietern vor, den Täter zu kennen. Doch das reicht nicht aus.
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Nach einem Messerangriff folgt die Kündigung der Wohnung. Die Vermieterin wirft den Mietern vor, den Täter zu kennen. Doch das reicht nicht aus.

Braucht ein Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Verwandte, darf er wegen Eigenbedarf kündigen. Dagegen wehren sich Mieter…

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Ein Berliner will illegal Kapital schlagen aus einer Wohnung, für die das Jobcenter aufkommt. Ohne Genehmigung lässt er einen…

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Ein 36-Jähriger sticht in einer Unterkunft mit einem Küchenmesser zu. Das Opfer muss notoperiert werden und ist weiter in…