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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber eines Berliner Buchladens nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber eines Berliner Buchladens nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
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