PfadnavigationHomeGeschichtePropaganda und FaktenWarum Behauptungen, im Gaza-Streifen gebe es einen „Völkermord“, abstrus sindVeröffentlicht am 04.05.2026Lesedauer: 7 MinutenSymbol des Völkermordes an Europas Juden: Eine Selektion an der Rampe von Auschwitz-Birkenau 1944 Quelle: picture alliance/SZ Photo/ScherlDer Kandidat für den Vorsitz der Linken Luigi Pantisano positioniert sich klar auf dem antisemitischen Flügel seiner Partei. Israel begehe einen Genozid, behauptet er. Ein Faktencheck.Sprache ist Macht: Wer die Begriffe kontrolliert, beherrscht die öffentliche Debatte. Diese Erkenntnis des britischen Schriftstellers George Orwell aus seinem Roman „1984“ ist heute so aktuell wie nie zuvor. Ein aktuelles Beispiel dafür lieferte jetzt der Linken-Politiker Luigi Pantisano, der sich um den Vorsitz seiner – nach Angaben eigener Funktionäre mit der SED „rechtsidentischen“ – Partei bewirbt. Seinem Heimatblatt „Schwäbische Zeitung“ sagte der gelernte Architekt kürzlich: „In Gaza findet ein Genozid statt.“Pantisano behauptete ferner, das beruhe auf „klaren Analysen der renommiertesten Holocaustforscher – von Menschen, die selbst jüdischen Glaubens sind und die die Shoah überlebt haben“. Vielleicht meinte er einen Offenen Brief vom 9. Dezember 2023, den 60 durchweg allerdings eher wenig bekannte, dafür meist bekennend linke Genozid-Forscher unterschrieben hatten. Von den „renommiertesten“ Experten jedenfalls kann keine Rede sein und von Überlebenden des NS-Rassenwahns schon gar nicht. Lesen Sie auchAber auch ganz unabhängig davon ist die Behauptung Pantisanos ein Beleg, wie die Linkspartei per Umdefinition von Ausdrücken das Denken zu beeinflussen versucht – ganz wie Orwell es skizziert hatte. Dazu muss man sich nur einerseits die wirkliche Bedeutung des Wortes Genozid anschauen und andererseits die tatsächliche Entwicklung im Gazastreifen.Geprägt hat den Begriff der polnische Jurist Raphael Lemkin (1900–1959). Schon während seines Studiums Anfang der 1920er-Jahre hatte er sich politisch motivierten Massenmorden gewidmet. Der aus einer gebildeten jüdischen Familie im heutigen Litauen stammende Lemkin dachte dabei vor allem an das elende Sterben von mehr als einer Million christlicher Armenier 1915/16, das führende Politiker des damaligen Osmanischen Reichs vorsätzlich herbeigeführt hatten. Man müsse eine völkerrechtliche Norm schaffen, meinte er, die ähnliche Vergehen wie das Armenier-Massaker unter Strafe stellt. Schon 1933 versuchte Lemkin daher, über den Völkerbund (den Vorgänger der Vereinten Nationen) eine weltweit gültige Strafbarkeit für Massenmorde zu etablieren. Entscheidendes Kriterium sollte sein, ob die Täter ein ganzes Volk oder zumindest eine wesentliche Gruppe eines Volkes bewusst auszulöschen versuchten.Lesen Sie auchDabei ging es ihm nicht nur um direkte Gewalt. Den im Ergebnis gleichen Effekt konnte nämlich das bewusst herbeigeführte Verhungernlassen von Menschen haben oder die systematische Verhinderung ihrer Fortpflanzung.Doch 1933 war eine schlechte Zeit für eine solche Innovation im internationalen Recht. Denn einerseits folgte in Deutschland ein judenfeindlicher Exzess auf den anderen. Andererseits sickerte die ungeheure Hungerkatastrophe in der Ukraine durch, in der Stalin durch organisierten Nahrungsentzug vorsätzlich Millionen Menschen in den Tod trieb; vom gleichzeitigen Massensterben in Kasachstan ahnte man noch nicht einmal etwas. Der Völkerbund lehnte die Initiative ab.Zumal Lemkin ein griffiges Wort für den Tatbestand fehlte, den er einführen wollte. Nach dem deutschen Überfall auf Polen 1939 floh er über Litauen zuerst nach Schweden und dann in die USA. Hier lehrte er internationales Recht – und beschloss angesichts der (fast immer zutreffenden) Gräuelmeldungen aus Europa, sein altes Ziel wieder aufzugreifen.Lesen Sie auchAuf Polnisch hatte er den vorgesehenen Straftatbestand als „ludobójstwo“ bezeichnet, eine Wortschöpfung aus den Begriffen „lud“ („Volk“) und „zabójstwo“ („Mord“). Für die Übersetzung ins Englische bediente sich der umfassend gebildete Lemkin gleich beider alter Sprachen: Aus dem griechischen „genos“ für „Volk“ sowie dem lateinischen Verb „caedere“ („töten“) kombinierte er das Wort „Genocide“. So konnte seine Wortschöpfung direkt in die wichtigsten europäischen Sprachen übersetzt werden – auf Französisch „Génocide“, auf Spanisch und Italienisch „Genocidio“, auf Portugiesisch „Genocídio“ sowie auf Deutsch „Genozid“.Unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Massenverbrechen an Europas Juden hatte Lemkin nach dem Zweiten Weltkrieg kein Problem mehr, die Vereinten Nationen für seine Idee einer offiziellen Konvention zu gewinnen. Sie wurde am 9. Dezember 1948 als Resolution 260 beschlossen – unter dem Titel „Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide“.Seither steht jede Tat unter internationaler Strafandrohung, die „in der Absicht“ begangen wird, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Dazu gehört neben direkten, zwischen zivilen und militärischen Zielen nicht unterscheidenden Angriffen die absichtliche Herbeiführung von Lebensbedingungen, die zu einer „völligen oder teilweisen physischen Zerstörung der Gruppe“ führen. Ferner jede Form von Fortpflanzungsbehinderung oder die Zwangsadoption von Kindern der zu zerstörenden Gruppe durch Angehörige einer anderen Gruppe.Der Vergleich des israelischen Vorgehens gegen die Hamas in Gaza 2023 bis 2025 zeigt, dass es sich keinesfalls um einen Genozid in Lemkins Sinne handelt. Denn keineswegs strebt Israel die „Zerstörung“ der Palästinenser an; im Gegenteil gab es immer wieder Ankündigungen bevorstehender Angriffe, Schutzzonen für Zivilisten und teilweise das „Anklopfen“ durch nicht scharfe Munition direkt vor echten Präzisionsangriffen. Doch die Hamas richtete sehr viele ihrer militärischen Ziele bewusst unter Krankenhäusern und anderen zivilen Objekten ein. Das ist ein Verstoß gegen den Artikel 51 des Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Protokollen von 1949. In dessen Satz (7) heißt es nämlich: „Die Anwesenheit oder Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen dürfen nicht dazu benutzt werden, Kriegshandlungen von bestimmten Punkten oder Gebieten fernzuhalten, insbesondere durch Versuche, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken, zu begünstigen oder zu behindern.“ Israel ist also kriegsvölkerrechtlich berechtigt, solche Ziele anzugreifen.Lesen Sie auchAuch wurde die Bevölkerung in Gaza eben nicht wochen- oder gar monatelang von der Lebensmittelversorgung abgeschnitten. Im Gegenteil: Transporte kamen so oft wie möglich in das Kampfgebiet – allerdings verhinderte die Hamas derlei oft und nahm so die eigene Bevölkerung als Geisel. Unnötig zu betonen, dass es weder eine Fortpflanzungsbehinderung gab noch die Zwangsadoption von palästinensischen Kindern.Obwohl also keines der Kriterien von Lemkins Genozid-Definition auf die Kämpfe in Gaza 2023 bis 2025 zutrifft, wird Israel nicht erst seit der Reaktion auf den Terrorangriff vom 7. Oktober vorgeworfen, in Gaza einen „Genozid“ zu begehen. Vielmehr kam die Verwendung des Begriffs, wie ihn jetzt auch Luigi Pantisano benutzt, spätestens in den frühen 2000er-Jahren auf.Am 18. August 2005 jedenfalls schrieb der Kolumnist Leon de Winter in WELT: „Die Geschichten darüber, wie die Palästinenser von den Israelis behandelt werden, stecken voller grotesker Behauptungen und Statistiken. Das Wort ‚Genozid‘ wird zum Beispiel oft benutzt, obwohl die Zahlen belegen, dass die Palästinenser die am schnellsten wachsende Bevölkerung der Welt sind.“ Konsterniert fügte de Winter, Sohn niederländischer Juden, die den Holocaust in Verstecken überlebten, hinzu: „Was nicht so recht zu einem Völkermord passen will.“Tatsächlich übertraf die Geburtenrate im Gazastreifen während der israelischen Besetzung von 1967 bis 2007 die jeweils gleichzeitige Entwicklung weltweit um das Zweifache: Bei der Volkszählung 1967 lebten hier 356.261 Personen; bei der ersten Volkszählung der Hamas-Regierung 2007 waren es 1.416.543 Menschen, das entspricht fast einer Vervierfachung. Gleichzeitig wuchs die Weltbevölkerung von 3,47 auf 6,67 Milliarden – deutlich weniger als eine Verdopplung. Auch die durchschnittliche Lebenserwartung der Einwohner im Gazastreifen nahm deutlich zu: von knapp 51 Jahren 1967 auf mehr als 72 Jahre 2007. Bis 2022 ging diese Entwicklung weiter – die Zahlen des Palestinian Central Bureau of Statistics müssen allerdings mit Vorsicht zur Kenntnis genommen werden, denn diese Einrichtung verbreitet ständig die Behauptung, es gebe einen „Genozid“ in Gaza.Um die Absurdität zu erkennen, muss man nur auf wirkliche Genozide im 20. Jahrhundert blicken. So auf den Holocaust: Von den weniger als acht Millionen Juden im deutschen Machtbereich 1941 wurden rund sechs Millionen ermordet. Oder auf den Holodomor: Von etwa 32 Millionen 1926 nahm die Bevölkerung der Ukraine bis 1939 auf 28 Millionen ab, während gleichzeitig die Bevölkerung im benachbarten Russland um fast ein Viertel zunahm; daher lag die Gesamtzahl der Opfer des stalinistischen Genozids bei mindestens vier Millionen Menschen. Schließlich Ruanda: Hier starben in einer wenige Wochen langen Gewaltorgie 1994 etwa drei Viertel der Volksgruppe der Tutsis im Land; in absoluten Zahlen nach unterschiedlichen Schätzungen zwischen einer halben und einer Million.Was es hingegen bei wirklichen Genoziden noch nie gegeben hat und auch nie geben wird, ist eine deutliche Zunahme der Bevölkerung gerade in der Zeit, in der ein solches Menschheitsverbrechen begangen wird. Behauptungen, im Gazastreifen gebe es einen „Völkermord“, sind abstrus.Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Themenschwerpunkten zählen der Nationalsozialismus, die SED-Diktatur, linker und rechter Terrorismus sowie Verschwörungstheorien.