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Bisher mussten Wissenschaftler in Baden-Württemberg ihre Publikationen nach Ablauf einer Frist kostenfrei zur Verfügung stellen. Nun wurde die Regelung für nichtig erklärt.
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Bisher mussten Wissenschaftler in Baden-Württemberg ihre Publikationen nach Ablauf einer Frist kostenfrei zur Verfügung stellen. Nun wurde die Regelung für nichtig erklärt.

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