In Flensburg formiert sich Protest, weil Frauen, die eine Schwangerschaft legal abbrechen wollen, auf Praxen in anderen Städten ausweichen müssen. Die Stadt wird zum Sinnbild einer schleichenden Unterversorgung, die sich längst auch in anderen Teilen der Republik abzeichnet.Ein verschachteltes Altbaubüro unweit der Flensburger Fußgängerzone. In einem freundlich eingerichteten Raum ist zwischen zwei Sesseln ein kleiner Tisch platziert. Darauf steht eine Vase mit Blumen, eine Karaffe, zwei Gläser. Was auffällt, ist eine Kleenex-Box mit griffbereiten Taschentüchern. Es sind keine leichten Gespräche, die Jane Jöns, Leiterin der Schwangerschaftskonfliktberatung von pro familia, hier führt. Die Frauen, die die Beraterin aufsuchen, sind meist zwischen 25 und 40 Jahre alt, kommen aus allen Teilen der Stadt, haben häufig Kinder und seit wenigen Wochen ein Geheimnis. Sie sind schwanger und wollen es nicht bleiben.Sie wenden sich an die Beratungsstelle, weil sie zwei Zettel benötigen: Die Bestätigung einer Schwangerschaftskonfliktberatung sowie einen Zettel, auf dem die Namen der Krankenhäuser und Praxen in Flensburg gelistet sind, die so genannte Abbrüche nach Beratungsregelung vornehmen. Sie sind in Deutschland bis zur zwölften Woche erlaubt, sofern Frauen nachweisen, dass sie sich von staatlich anerkannten Stellen zuvor haben beraten lassen. Seit dem 1.März 2026 ist die Auflistung, die pro familia ausgibt, noch übersichtlicher, als sie es vorher schon war. Zwar stehen da fünf Adressen, dabei handelt es sich jedoch um Praxen, die lediglich medikamentöse Abbrüche vornehmen. Diese werden nur bis zur neunten Woche vorgenommen. Konkret bedeutet das: In Flensburg, einer Stadt mit 90.000 Einwohnern, gibt es weder ein Krankenhaus noch eine Praxis, die ambulante Abbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche durchführt. „Seit 1.März hat sich die Lage gravierend verschlechtert“, sagt Jane Jöns.Lesen Sie auchZum 1. März 2026 hat die Malteser Norddeutschland gGmbH das größte Krankenhaus der Stadt, die Diako übernommen. Der neue Träger führt Schwangerschaftsabbrüche nur durch, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, also eine akute Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau besteht. Diese Fälle sind selten, ihr Anteil liegt gemessen an der Gesamtzahl der Abbrüche laut Statistischem Bundesland bei 3,9 Prozent. Auch kriminologische Abbrüche, etwa nach einer Vergewaltigung, werden vom Malteser-Krankenhaus nicht durchgeführt. Betroffenen Frauen werde in einem solchen Fall, so ist auf der Webseite des Krankenhauses zu lesen, allerdings die Pille danach ausgehändigt. Ein Notfallverhütungsmittel, das nur wirkt, wenn es rechtzeitig eingenommen wird.Weil die evangelische Diako keine selbstgewählten Abbrüche mehr durchführt, müssen Frauen für den Eingriff in andere Städte, etwa nach Schleswig oder Kiel fahren, also Strecken zwischen 40 und 80 Kilometern in Kauf nehmen. In Flensburg stößt das auf Protest. Ende Januar hatte die Aktivistin Birte Lohmann eine Onlinepetition gegen die geplanten Einschränkungen gestartet, der sich knapp 12500 Bürger anschlossen. Und so muss sich am Dienstag der Petitionsausschuss des Kieler Landtags mit dem Thema befassen. Lohmann und ihre Mitstreiter erhoffen sich, dass konkrete Schritte für eine zeitnahe Zwischenlösung angegangen werden, damit Abbrüche wieder in Flensburg durchgeführt werden können.Lesen Sie auchWas in der Stadt an der Förde geschieht, ist das Gegenteil von dem, was im Paragrafen 13 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes steht: Dass es Aufgabe der Länder ist, für eine medizinisch sichere und wohnortnahe Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen zu sorgen. Was dazu erstrecht nicht passt: Flensburg macht aktuell ausgerechnet mit Planungen zu einem hochmodernen Zentralklinikum von sich reden. Das Fördeklinikum am Peelwatt, einem am südlichen Rand der Stadt gelegenen Gewerbegebiet, wird der gemeinsame Neubau der zwei bislang getrennt arbeitenden Krankenhäuser der Stadt. Ein „Meilenstein“, wie die Macher schwärmen, weil es als Vorbild für innovative Medizinversorgung gilt. Ende des Jahres soll mit dem Bau begonnen werden, gefördert wird das Vorhaben vom Land, der Bund beteiligt sich mit Mitteln aus dem Strukturfonds II, es ist eine Investition im ganz großen Stil. Der Leitsatz „Ein Krankenhaus, ein Vertrag, ein Ziel“, klingt derweil für die Frauen in Flensburg wie blanker Hohn. Denn bei den Verhandlungen mit dem katholischen Träger opferte man offenbar das Angebot ambulanter Abbrüche. Und so sollen auch nach der geplanten Fertigstellung des hochmodernen Medizinzentrums in 2031 keine Eingriffe dieser Art dort durchgeführt werden.Das Land Schleswig-Holstein schmückt sich also mit einem „bundesweiten Leuchturmprojekt“, doch Frauen müssen für einen legalen Abbruch auf andere Städte ausweichen. Was ist da passiert? Tatsächlich zeichnete sich schon länger ab, dass es zu einem Versorgungsengpass kommen könnte. Genau genommen seit 2019. Damals gingen Malteser und Diakonissenanstalt, beide Träger eigener Krankenhäuser in Flensburg, eine gemeinsame Trägerschaft ein, um mit dem Land das neue Zentralklinikum zu planen. Lesen Sie auchDamit war früh klar, dass man eine Parnerschaft einging mit einem Partner, von dem man wusste, dass es mit ihm keine selbstgewählten Abbrüche geben wird. Denn: „Dem ungeborenen Leben kommt der gleiche Schutzanspruch zu wie dem geborenen Leben“, so lautet seit jeher die Position der Malteser Norddeutschland gGmbH zu Abbrüchen. Gegner sehen darin ein Problem, denn konkret bedeutet das: Der Schutz von ungeborenem Leben wiegt schwerer als das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Im November 2022 musste die Diako Insolvenz anmelden. Doch die Planungen zum Zentralklinikum liefen weiter. Im Frühjahr 2023 kaufte die Klinikgesellschaft Malteser-Diako-Klinikum gGmbH, ein zunächst nur auf dem Papier fusioniertes Unternehmen, das Grundstück, auf dem das geplante Klinikum gebaut werden soll, der Stadt ab. Ein Arbeitskreis suchte früh nach Wegen, wie sich das Angebot von Abbrüchen auf Beratungsschein unabhängig von den Verhandlungen zu einem neuen Träger sicherstellen ließe. Am 13. Januar 2026 kam dann die überraschende Nachricht: Die katholischen Malteser übernehmen das evangelische Diako-Krankenhaus zum 1. März 2026 und werden damit ebenso, entgegen bisherigen Planungen, auch alleiniger Träger des geplanten Fördeklinikums. Und so weichen Frauen nun auf umliegende Städte aus. Das ist komplizierter, als es es klingt. Denn da es sich um einen ambulanten Eingriff handelt, wird den Frauen empfohlen, sich fahren zu lassen. Mit dem Taxi nach Schleswig oder Kiel? Für die meisten zu teuer. Auf den ÖPNV umsteigen, in einem Flächenland mit geringer Versorgung? Mitunter ein Wagnis. Die großen Distanzen machten alles noch komplizierter für die betroffenen Frauen, sagt Jane Jöns. „Besonders für jene, die den Abbruch wegen drohender Gewalt oder Konflikten im Umfeld geheim halten müssen“, so die pro familia Beraterin. Hinzu komme noch eine andere Frage: Nämlich die, ob man in der anderen Stadt überhaupt noch rechtzeitig einen Termin bekommt. Derzeit kann der Vorlauf zwischen 2-3 Wochen liegen.Tatsächlich ist die Zahl der anbietenden Arztpraxen im gesamten Bundesland rückläufig. Und so ist es nur eine Frage der Zeit, wann andernorts ähnliche Versorgungslücken klaffen. Ein Grund dafür ist der zusätzliche organisatorische, dokumentarische und haftungsrechtliche Aufwand, der für Praxen anfällt, die Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung anbieten. Was die Ärzte jedoch nach wie am meisten fürchten, ist die Stigmatisierung und Anfeindung. Denn Schwangerschaftsabbrüche gelten als Straftat. Experten kritisieren die aktuelle Regelung vor allem wegen ihrer Widersprüchlichkeit. „Einerseits gibt das Recht vor, die Entscheidung der Schwangeren im Frühstadium zu akzeptieren, indem frühe Abbrüche nach Beratung straffrei bleiben. Andererseits versieht sie sie mit dem Label der Rechtswidrigkeit“, sagt Professor Bettina Weißer, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Köln.Wer für die verfahrene Lage politisch verantwortlich ist, ist schwer zu beantworten. Flensburg hat einen parteilosen Bürgermeister, der mit wechselnden Mehrheiten regiert. Auf Landesebene regiert Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zusammen mit den Grünen. Eine Koalition, die in der Frage, ob es eine Änderung des Paragrafen 218 brauche, konträre Standpunkt vertritt. Die Christdemokraten, die an Paragraf 218 festhalten, scheinen die Angelegenheit aussitzen zu wollen. Die Grünen, die ihn lieber heute als morgen abschaffen würden, schäumen vor Wut, sitzen aber mit den Blockierern in einem Boot. Offenbar hatte keiner den Mut, die Gespräche mit den Maltesern zum neuen Zentralklinikum platzen zu lassen. Nicht wegen ambulanter Schwangerschaftsabbrüche, für die schätzungsweise um die 50 Frauen im Jahr nun weitere Wege in Kauf nehmen müssen.Dabei gab es früh Ideen, wie eine Lösung aussehen könnte. Mit der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der Nähe des geplanten Fördeklinikums unter Beteiligung der Stadt könnte diese selbst Verantwortung für die Lücke übernehmen und Kooperationen mit Praxen eingehen, die Abbrüche auf Beratungsschein durchführen. Die SPD setzt sich dafür ein, die Südschleswiger Wählergemeinschaft (SSW) und die Grünen sowieso. Die CDU ist dagegen. Bei dem Versorgungsengpass handle es sich um eine strukturelle Problematik, in welcher die Stadt nicht als Retter einspringen dürfte, argumentiert sie.Lesen Sie auchUnd das Land? Es bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, laut der die Möglichkeiten zum Abbruch „innerhalb einer Tagesreise“ erreichbar sein müssen. Die Frauen könnten, so wird argumentiert, auf die gynäkologischen Praxen ausweichen. Die Sache ist nur: Sie stellen kein ergänzendes Angebot dar, im Gegenteil. Seit 1.März dürfen zwei Ärzte in Flensburg keine Abbrüche in Praxen mehr vornehmen.Dabei handelt es sich um Ärzte des ehemaligen Diako Krankenhauses, die die Malteser Norddeutschland gGmbH als Träger übernahm. Sie verbietet ihnen Abbrüche im Krankenhaus durchzuführen. Sie untersagt ihnen jedoch auch, Abbrüche in einer Nebentätigkeit, etwa in einer Praxis, vorzunehmen. Ob das rechtens ist, ist umstritten. Laut Musterberufsordnung der Ärzte ist ein Träger nicht berechtigt, einem Arzt Verbote zu erteilen. In Ostwestfalen zog der Chefarzt der Gynäkologie Joachim Volz am Klinikum in Lippstadt Mitte vergangenen Jahres wegen eines etwas anders gelagerten Falls vor ein Arbeitsgericht, der im Wesentlichen aber zeigt, wo die rechtliche Grenze verläuft. Nach der Fusion mehrerer Kliniken hatte der katholische Träger dem Arzt weitestgehend untersagt, Abbrüche mit Beratungsregelung, aber auch solche vorzunehmen, bei denen eine Fetopathie diagnostiziert wurde. Das ist eine Entwicklungsstörung, die so schwerwiegend ist, dass das Baby nicht lebensfähig wäre oder mit schwersten Behinderungen zur Welt käme. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts, wonach der Arzt im Klinikum keinerlei Abtreibungen vornehmen darf. Das heißt: Er darf als Arzt zwar beraten, aber nicht die entsprechende Behandlung, die auf seiner Entscheidung fußt, durchführen. Ärztekammern sehen darin einen Dammbruch. Dass der Träger, und nicht der Arzt, entscheidet, welche Behandlungen vorgenommen werden und welche nicht, sei mit dem Berufsethos nicht vereinbar, sagen sie. Für unwirksam erklärte das Gericht jedoch eine Weisung des Arbeitgebers, wonach diese auch für die Praxis gilt, die er als Kassenarzt betreibt. Ob diese Entscheidung auch Auswirkungen auf die Lage in Flensburg haben wird, bleibt abzuwarten. Professor Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, sagt: „Grundsätzlich kann kein Träger einem angestellten Arzt in dessen eigene Praxis hineinreden und ihm vorschreiben, was er dort tun kann.“Lesen Sie auchWie lautet die Meinung der Malteser Norddeutschland gGmbH dazu? Auf einzelne Fragen von WELT AM SONNTAG antwortet die Geschäftsführung mit einem längeren Statement. In Bezug auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Verbots von Abbrüchen gemäß Musterberufsordnung der Ärzte, weicht sie aus, und verweist auf einen anderen in der Richtlinie enthaltenen Passus. „Ärztinnen und Ärzte sind grundsätzlich verpflichtet, ungeborenes Leben zu erhalten.“ Und weiter: Aus dem Vertrag der Stadt Flensburg mit der Diako zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ergebe sich nach der Übernahme des Krankenhauses ferner keine Verpflichtung zur Fortführung dieses Angebots. Dies habe die Stadt Flensburg inzwischen öffentlich bestätigt.Für Jane Jöns von pro familia liegt genau hier das Problem: Rechtlich zulässige Schwangerschaftsabbrüche dürften nicht von der weltanschaulichen Ausrichtung einzelner Träger abhängig gemacht werden. „Insbesondere dann nicht, wenn dieser Träger fast gänzlich aus öffentlichen Geldern finanziert wird.“ Sie hält eine rechtliche Prüfung für notwendig.Ihr springt überraschenderweise Thomas Dethleffsen bei. Er ist Fraktionsvorsitzender der CDU in Flensburg. Er sagt, es sei zwar nicht ideal, dass die Frauen zum Teil weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen, halte dies aber für zumutbar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Patientinnen und Patienten auch in vielen anderen medizinischen Bereichen, etwa bei spezialisierten Krebsbehandlungen oder bestimmten psychologischen Angeboten, regelmäßig weitere Wege in Kauf nehmen müssen. Lesen Sie auchDer entscheidende Engpass liege weniger in der Infrastruktur als vielmehr in der begrenzten Zahl von Ärztinnen und Ärzten, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. „Auch wenn diese Position innerhalb meiner politischen Einordnung nicht zwingend selbstverständlich ist, bin ich persönlich der Überzeugung, dass die derzeitige Regelung des Paragrafen 218 StGB ein zentraler Faktor für die bestehenden Probleme ist. Wenn wir die Versorgungslage von Frauen verbessern wollen, müssen wir darüber nachdenken, Abbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen.“Jane Jöns kann sich über diese moderaten Töne aus dem Mund eines Christdemokraten nicht recht freuen. Für sie klingen sie nach einem Manöver, um weiter auf Zeit zu spielen. Eine Neuregelung des Paragrafen 218 sei ein wichtiger und notwendiger Schritt. „Gleichzeitig brauchen ungewollt Schwangere jetzt verlässliche Angebote vor Ort.“ Zumal es sein könnte, dass selbst die Streichung des Paragrafen 218 in Flensburg und auch an anderen Orten nicht die Lösung bringen würde. Im Protokoll einer Sitzung im Flensburger Rathaus im Februar, bei der gleich drei Ausschüsse vertreten waren, wurde dies deutlich. Offen blieb, ob die Übernahme-Pläne des Diako Krankenhauses durch den Malteser Orden beim Punkt der Schwangerschaftsabbrüche womöglich hätten zerschellen können. Auf die hypothetische Frage, was die Malteser tun würden, wenn der Paragraf 218 abgeschafft werden würde und Krankenhäuser verpflichtet wären Abbrüche durchzuführen, antworte Philipp zu Löwenstein, heute einer der Geschäftsführer des Malteser Fördeklinikum St. Katharina: In diesem Fall würden die Malteser und auch andere katholische Träger wohl keine Krankenhäuser mehr betreiben. Widerspruch kam dazu vom Vorstand der Diakonissenanstalt Diako. Die Position der Malteser sei eine Haltung, aber nicht die christliche Haltung, so Pastor Dirk Outzen.Eva Eusterhus berichtet seit 2005 für Welt und Welt am Sonntag aus Hamburg.
Die Wut der Frauen in Flensburg über eine Versorgungslücke, die viele haben kommen sehen - WELT
In Flensburg formiert sich Protest, weil Frauen, die eine Schwangerschaft legal abbrechen wollen, auf Praxen in anderen Städten ausweichen müssen. Die Stadt wird zum Sinnbild einer schleichenden Unterversorgung, die sich längst auch in anderen Teilen der Republik abzeichnet.







