PfadnavigationHomePolitikDeutschlandSchleswig-Holstein„Sieg für die Meinungsfreiheit“ – Gericht weist „Nius“-Beschwerde wegen Günthers TV-Auftritt zurückVeröffentlicht am 24.04.2026Lesedauer: 2 MinutenIm Streit mit „Nius“ hat sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther vor dem Oberverwaltungsgericht durchgesetzt und von einem „Sieg für die Meinungsfreiheit“ gesprochen. „Dass er dabei nicht selber lachen muss, wundert mich am meisten“, so WELT-Chefreporterin Anna Schneider.Ein Gericht stärkt Daniel Günther im Streit mit „Nius“: Das Schleswiger OVG weist die Beschwerde des Portals zurück und sieht dessen Aussagen bei „Markus Lanz“ als zulässige Meinungsäußerung eines Parteipolitikers.In einem Eilverfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde des Online-Portals „Nius“ im Zusammenhang mit Aussagen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 7. Januar 2026 zurückgewiesen. Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) vom 5. Februar 2026, wie das OVG mittelte. Darin waren die Anträge auf Unterlassung der Äußerungen, die Androhung eines Ordnungsgeldes und den öffentlichen Widerruf der Äußerungen abgelehnt worden. Günther habe die angegriffenen Äußerungen nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein getroffen, sondern als Parteipolitiker.Günther selbst reagierte nach dieser Entscheidung erfreut. „Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit“, sagte er auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa. „Es ist gut, dass wir in einem Land leben, in dem solche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten und nicht von rechtspopulistischen Portalen getroffen werden. Das macht hoffentlich vielen Menschen Mut. Ich lasse mir auch weiterhin nicht den Mund verbieten und mich schon gar nicht einschüchtern.“Verwaltungsgericht betonte Doppelrolle von AmtsinhabernDer 6. Senat des OVG betonte in seinem Beschluss, dass das VG den richtigen verfassungsrechtlichen Maßstab zur Beurteilung der streitigen Äußerung angewendet habe. Es hebe die Doppelrolle von Amtsinhabern hervor. Eine sich äußernde Amtsperson sei als Amtsinhaber an das Neutralitäts- und das Sachlichkeitsgebot gebunden.Zugleich könne sie aber auch als Parteipolitiker beziehungsweise politisch handelnde Privatperson auftreten, der das Recht auf Meinungsfreiheit zukomme. Dies gelte insbesondere in Talkrunden, die in der Regel dem themenbezogenen Austausch politischer Argumente und Positionen dienten. Daher sei jede Äußerung für sich anhand der Gesamtumstände zu bewerten. Dem sei das Verwaltungsgericht hier nachgekommen, betone der Senat.Lesen Sie auchKonkret ging es um zwei Aussagen Günthers: „Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind“ und „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“„Nius“-Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte: „Der Beschluss wirkt wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht: Für Äußerungen des Ministerpräsidenten wird eine private Schutzzone konstruiert, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos bleiben. Die reale Außenwirkung des Auftritts wird als unerheblich abgetan, Hoheitszeichen und die Übernahme der Reisekosten durch das Land semantisch wegdefiniert. Wir werden die Entscheidung in Karlsruhe überprüfen lassen.“dpa/jho
Schleswig-Holstein: „Sieg für die Meinungsfreiheit“ – Gericht weist „Nius“-Beschwerde wegen Günthers TV-Auftritt zurück - WELT
Ein Gericht stärkt Daniel Günther im Streit mit „Nius“: Das Schleswiger OVG weist die Beschwerde des Portals zurück und sieht dessen Aussagen bei „Markus Lanz“ als zulässige Meinungsäußerung eines Parteipolitikers.






