PfadnavigationHomePolitikDeutschlandBerlinFördergelder gegen Antisemitismus – Rechnungshof hält alle Bescheide für „evident rechtswidrig“Veröffentlicht am 23.04.2026Lesedauer: 3 MinutenKultursenatorin Sarah Wedl-Wilson bei einer Plenarsitzung im Berliner AbgeordnetenhausQuelle: Fabian Sommer/dpa„Evident rechtswidrig“: So soll das Urteil des Berliner Rechnungshofes zur umstrittenen Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus lauten. Nach einem RBB-Bericht hätten sechs der 13 Projekte gar nicht gefördert werden dürfen.Die umstrittene Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus in Berlin hat weitere Konsequenzen. Nachdem der Senat den Staatssekretär für gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Kulturverwaltung, Oliver Friederici, von seinen Aufgaben entbunden hatte, erhöht sich nun auch der Druck auf Senatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos, für CDU). Der Landesrechnungshof soll der Verwaltung vorwerfen, mit einem Sonderverfahren für bestimmte Projekte Haushaltspflichten verletzt und gegen Gesetze verstoßen zu haben. Das berichtet der RBB und beruft sich auf den Entwurf des Prüfberichts, der am Freitag veröffentlicht werden soll.Demnach habe die Behörde schwere administrative und organisatorische Fehler beim Umgang mit den Fördermitteln begangen. „Das Zuwendungsverfahren war evident rechtswidrig“, stellt der Rechnungshof laut RBB fest. Das soll alle 13 Förderbescheide, die im vergangenen Jahr erteilt wurden, betreffen.Lesen Sie auchDiese waren hauptsächlich von einzelnen CDU-Politikern vorgeschlagen und von der Kulturverwaltung bevorzugt behandelt worden. Insgesamt bekamen die 13 Projekte rund 2,5 Millionen Euro Fördergelder. Auch wenn die Verwaltung bei der Vergabe „ein weites Ermessen“ habe, müsse es klare Regeln geben. Und die hätten gefehlt, wird aus dem 30-seitigen Bericht zitiert. Und weiter: Es habe kein diskriminierungsfreies, nachvollziehbares Auswahlverfahren und keine Förderkriterien gegeben. Die Vorfestlegung sei „willkürlich“ erfolgt, was gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoße.In der Kritik soll die Kulturverwaltung auch stehen, weil Projekte nicht inhaltlich geprüft wurden. Ob die Förderung notwendig und angemessen gewesen sei, habe nicht bewertet werden können. Zudem hätten sechs der 13 Projekte gar nicht aus dem Haushaltstitel für den Kampf gegen Antisemitismus gefördert werden dürfen, weil sie keine gemeinnützigen Einrichtungen seien. Diese sechs Projekte erhielten rund zwei Millionen Euro – also fast 80 Prozent der vergebenen Mittel für „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“. Im Raum steht nun die Frage, ob die Projekte Geld zurückzahlen müssen. Wedl-Wilson erklärt sich im AbgeordnetenhausKultursenatorin Wedl-Wilson nahm am Donnerstag zudem im Landesparlament Stellung zur überraschenden Entlassung ihres Staatssekretärs Oliver Friederici vor zwei Tagen. Sie berief sich dabei auf den Landesrechnungshof und den Entwurf von dessen Prüfbericht zur umstrittenen Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus, der ihr seit einiger Zeit vorliege. Er gebe für sie hinreichend Grund, unverzüglich die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen, sagte Wedl-Wilson im Abgeordnetenhaus. Der Bericht beinhalte Erwartungen, die sie mit ihrer Senatsverwaltung erfüllen und Empfehlungen, denen sie folgen wolle. „Mein persönlicher Anspruch ist es, dieses Ziel zu realisieren, möglichst noch für die Bescheide für das Förderjahr 26“, sagte die Senatorin mit Blick auf die weitere Förderung von entsprechenden Projekten. „Für die Realisierung dieser besonderen Aufgabe, die mir gestellt worden ist von dem Rechnungshof, brauche ich ein starkes Team“, betonte Wedl-Wilson. „Für den Bereich gesellschaftlicher Zusammenhalt ist es jetzt von äußerster Wichtigkeit, eine Person an meiner Seite zu haben, die ein umfassendes Verwaltungswissen hat.“ Bis Dienstag war Frederici Staatssekretär für gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Kulturverwaltung. Sein Nachfolger ist der frühere Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, Alexander Straßmeir, der bereits im Ruhestand war. jm mit dpa