PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsKeine Pflicht zum Sicherheits-CheckRecht: Akkubrand nach E-Bike-Sturz Veröffentlicht am 22.04.2026Lesedauer: 2 MinutenNach einem Sturz mit dem E-Bike muss man nicht zwingend den Akku prüfen lassenQuelle: SP-XMechanisch beschädigte Akkus können in Brand geraten. E-Bike-Fahrer müssen aber nicht nach jedem leichten Sturz damit rechnen. SP-X/Köln. Wer nach einem leichten Sturz ein äußerlich unbeschädigtes E-Bike weiter nutzt, handelt in der Regel nicht fahrlässig. Selbst wenn der Akku später Feuer fängt und dabei ein Carport sowie angrenzende Gebäude beschädigt werden, muss der Nutzer nicht automatisch haften, wie sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ergibt. Demnach ist es nicht Pflicht, den Akku vorsorglich in einer Fachwerkstatt überprüfen zu lassen.
Im verhandelten Fall war ein E-Bike-Fahrer bei Glatteis gestürzt. Sichtbare Schäden an Rad oder Akku gab es nicht. Zwei Monate später kam es im Carport zu einem Akkubrand, bei dem insgesamt ein Schaden von knapp 140.000 Euro entstand. Der Wohngebäudeversicherer des Hauseigentümers zahlte zunächst, wollte sich einen Teil des Geldes später aber von der Haftpflichtversicherung des E-Bike-Besitzers zurückholen. Die Versicherung argumentierte, der Akku hätte nach dem Sturz überprüft werden müssen. Dem folgten weder das Landgericht Oldenburg noch das Oberlandesgericht. Nach Auffassung der Richter muss ein E-Bike-Nutzer nach einem leichten Sturz ohne erkennbare Schäden nicht damit rechnen, dass der Akku später in Brand gerät.






