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Bohrlöcher für Plissees gelten als Beschädigung der Mietsache. Der Vermieter kann deshalb die Auszahlung der Kaution verweigern.
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Bohrlöcher für Plissees gelten als Beschädigung der Mietsache. Der Vermieter kann deshalb die Auszahlung der Kaution verweigern.

Kündigt ein Vermieter ohne tragfähigen Grund, muss er zahlen. Das zeigt der Fall einer Hautärztin, der das Gericht ihre höheren…

Der richtige Umgang mit der Mietkaution stellt besonders private Eigentümer immer wieder vor Herausforderungen. Welche Fehler…

Ein Vermieter haftet für Schäden durch fehlerhafte Tiefgaragentore. Pauschale Haftungsausschlüsse sind unwirksam.

Der Vermieter kann Feriengäste nicht eigenmächtig aussperren. Ein anderes Schloss ist in diesem Fall keine Lösung.

In München gilt eine Mieterin seit Jahren als vermisst. Die Polizei stellt die Suche ein. Zurück bleibt die Wohnungseigentümerin…

Fenster auf, die Luft ist rein: Niemand lüftet so konsequent wie die Deutschen – und niemand streitet so oft darüber. Worauf…