PfadnavigationHomeRegionalesHamburgCold Case43 Jahre nach Mord an „Angelique“ beginnt Prozess vor Hamburger JugendkammerVeröffentlicht am 17.04.2026Lesedauer: 3 MinutenZu Beginn eines Prozesses um einen Mord an einem Prostituierten im Jahr 1983 sitzt der Angeklagte neben seinem Verteidiger im Gerichtssaal. Quelle: Bernhard Sprengel/dpaMehr als 43 Jahre nach tödlichen Schüssen auf einen transsexuellen Prostituierten steht ein Mann in Hamburg vor Gericht. DNA-Spuren aus dem Jahr 1983 führten zu dem heute 62‑jährigen gehörlosen Angeklagten – verhandelt wird vor einer Jugendstrafkammer.Mehr als 43 Jahre nach dem Mord an einem Prostituierten in Hamburg hat am Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem heute 62-jährigen Deutschen heimtückischen Mord aus Habgier vor. Zur Tatzeit war der Angeklagte 18 Jahre alt. Darum findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt.Der von Geburt an fast vollständig gehörlose Angeklagte soll in der Nacht zum 11. Januar 1983 den transsexuellen Prostituierten, der als „Angelique“ bekannt war, im Stadtteil Hammerbrook erschossen haben. Er soll aus einem Revolver drei Schüsse abgegeben haben, die den 41-Jährigen an Kopf, Brust und Oberschenkel trafen.Lesen Sie auchDie Tat spielte sich im Wohnwagen des Opfers auf einem Parkplatz ab. Der Prostituierte soll seinen Mörder in der Nähe der Reeperbahn getroffen und ihn von dort in seinem Auto mitgenommen haben. Nach den Schüssen war der Sexarbeiter am Tatort verblutet, während der Täter mit 300 D-Mark Beute flüchtete. Nach Verlesung der Anklage erklärte der 62-Jährige mit Hilfe zweier Gebärdendolmetscherinnen, er könne sich nicht erinnern. „Mein Kopf ist eigentlich leer.“ Die Vorsitzende Richterin, Ulrike Schönfelder, berichtete von einem ergebnislosen Verständigungsgespräch der Prozessbeteiligten vor Beginn der Hauptverhandlung. Strafforderung von fünf bis sechs Jahren wahrscheinlichDemnach erklärte die Staatsanwaltschaft, sie werde auch bei einem Geständnis eine Jugendstrafe von fünf bis sechs Jahren fordern. Das Jugendstrafgesetz sieht bei Heranwachsenden für Mord eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. Trotz intensiver Bemühungen hatte die Polizei die Tat lange Zeit nicht aufklären können. Im vergangenen Jahr wurden die im Jahr 1983 gesicherten Spuren erneut mit moderner Kriminaltechnik untersucht. Eine DNA-Spur führte zur Identifizierung des Tatverdächtigen. Am 5. November erließ das Amtsgericht einen Haftbefehl, der zwei Wochen später bei einer Durchsuchung der Wohnung des 62-Jährigen im Stadtteil Finkenwerder vollstreckt wurde. Seitdem sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Lesen Sie auchFür den heute 62-Jährigen ist es schon das zweite Mal, dass er des Mordes verdächtig wird und deshalb vor Gericht steht. Im ersten Prozess wurde ihm vorgeworfen, im September 1985 nach einem missglückten Überfall auf ein Hotel eine Frau entführt zu haben, um an ihr Auto zu kommen. Der damalige Täter schoss dabei sowohl auf den Portier des Hotels, der mit Bauchschuss überlebte, als auch auf die junge Frau, die er vorher brutal sexuell genötigt hatte. Die Frau starb an drei Schüssen. Der heute 62-Jährige wurde freigesprochen, weil sich in einem aufwendigen Prozess mit mehreren gehörlosen Zeugen die Aussagen letztlich widersprachen und die Indizien laut damaligem Richter nicht ausreichten.Mit 14 zum ersten Mal im GefängnisWie eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete, geriet der heute 62-Jährige schon früh mit dem Gesetz in Konflikt. So wuchs er in schwierigen Verhältnissen in einer großen Familie in Hamburg auf. Die meisten Familienmitglieder waren ebenfalls gehörlos. Mit elf Jahren kam er das erste Mal in ein Heim, mit 14 das erste Mal ins Gefängnis. 1981 versuchte er, aus dem Jugendgefängnis auf der Elbinsel Hahnöfersand zu flüchten. Die Flucht scheiterte, weil er mit einem Boot verunglückte. Nach dem Besuch verschiedener Gehörlosenschulen machte der Angeklagte einen Hauptschulabschluss und schließlich auch eine Ausbildung zum Maler. Seit seiner Scheidung im Jahr 2016 sei er alleinlebend. Vor seiner Verhaftung sei er mindestens zehn Jahre erwerbslos gewesen und habe von Arbeitslosenunterstützung gelebt, erklärte der 62-Jährige selbst. Das Gericht hat neun weitere Verhandlungstermine bis zum 12. Juni angesetzt.lno/juve
Cold Case: 43 Jahre nach Mord an „Angelique“ beginnt Prozess vor Hamburger Jugendkammer - WELT
Mehr als 43 Jahre nach tödlichen Schüssen auf einen transsexuellen Prostituierten steht ein Mann in Hamburg vor Gericht. DNA-Spuren aus dem Jahr 1983 führten zu dem heute 62‑jährigen gehörlosen Angeklagten – verhandelt wird vor einer Jugendstrafkammer.






