PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsSchwer heißt langsamRecht: Tempolimits für Wohnmobile Veröffentlicht am 17.04.2026Schwere Wohnmobile dürfen nicht mehr als 80 km/h fahrenQuelle: SP-XModerne Wohnmobile bieten Komfort und Sicherheit wie ein Pkw. Das heißt nicht, dass sie ähnlich schnell fahren dürfen. SP-X/Köln. Für schwere Wohnmobile gelten auf der Autobahn die gleichen Tempolimits wie für Lastwagen. Das ist auch der Fall, wenn es sich bei dem Freizeitfahrzeug rechtlich als Pkw eingestuft sind, wie das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden hat. Es stellte klar, dass Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht unter die für leichtere Reisemobile geltende Tempo-100-Regelung fallen.

Geklagt hatte der Fahrer eines schweren Reisemobils, der auf der Autobahn mit 100 km/h geblitzt worden war. Er argumentierte, sein Fahrzeug gehöre zur EU-Fahrzeugklasse M1, sei also ein Pkw, weswegen das Lkw-Tempolimit keine Gültigkeit hätte. Die Fahrzeugart ist laut Gericht für die erlaubte Geschwindigkeit allerdings nicht entscheidend. Große und schwere Reisemobile mit mehr als 7,5 Tonnen dürfen demnach in der Regel nur maximal 80 km/h fahren – für sie gilt also das gleiche Limit wie für andere Fahrzeuge oberhalb der Gewichtsgrenze. (Az.: 1 ORbs 42/25)