PfadnavigationHomeRegionalesHamburgGefährlicher HundBeißattacke auf Kleinkind – Prozess gegen HundehalterVeröffentlicht am 14.04.2026Lesedauer: 2 MinutenEinen Hund, ähnlich diesem, hatte der 32-Jährige damals gehaltenQuelle: Marcus Brandt/dpaFast vier Jahre nach der schweren Hundeattacke auf ein zweijähriges Mädchen in Hamburg-Rahlstedt steht der Halter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen als gefährlich eingestuften Hund einer ungeeigneten Person überlassen zu haben.Fast vier Jahre nach einer Hundeattacke auf ein Kleinkind in Hamburg-Rahlstedt hat ein Prozess gegen den Halter begonnen. Dem 32-Jährigen wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, weil er seinen gefährlichen Hund einer Person überließ, die dem Tier nicht gewachsen war. Der Angeklagte soll im Frühjahr 2022 seinen Hund, einen American-Staffordshire-Terrier-Mischling, seiner Mutter in Obhut gegeben haben und in den Urlaub gefahren sein. Die Mutter sei aber im Umgang mit gefährlichen Hunden weder erfahren noch besonders geschult gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Lesen Sie auchAm 6. Juni 2022 fiel der Hund plötzlich die zweijährige Enkeltochter der Frau an. Mehrere Minuten lang verbiss er sich in den Kopf des kleinen Mädchens. Nach damaligen Angaben der Polizei hörten Anwohner des Mehrfamilienhauses Hilfeschreie und wählten den Notruf. Auch die Mutter des Mädchens kam hinzu, doch erst mithilfe der alarmierten Beamten gelang es, das Kind zu befreien. Es erlitt tiefe Wunden an Gesicht und Kopf und ein offenes Schädelhirntrauma. Durch eine Notoperation wurde das Leben der Zweijährigen gerettet. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wandsbek gab der Angeklagte über seinen Verteidiger eine Erklärung ab. Darin erklärte der 32-Jährige nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass es seiner Nichte wieder gut gehe. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Hund bereits 2019 ein siebenjähriges Kind unvermittelt gebissen und verletzt. Nach der zweiten Attacke wurde der Mischling ins Tierheim gebracht und eingeschläfert. Lesen Sie auchDie Hunderasse steht den Angaben zufolge auf der Liste der gefährlichen Hunde nach dem Hamburger Hundegesetz. Das Halten solcher Tiere ist nur mit behördlicher Erlaubnis möglich. Auch die Großmutter der Zweijährigen wurde damals von dem Hund gebissen und am Bein verletzt. Gegen sie und die Mutter des Kindes läuft ebenfalls ein Strafverfahren, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte. Gegen beide Frauen soll im Juni ein Prozess am Amtsgericht Wandsbek beginnen. Im aktuellen Prozess gegen den 32-Jährigen soll das Urteil am kommenden Dienstag (21. April) verkündet werden.lno/juve